Achso, bei 7 Monaten kann Dir die Garantie und das, was CUPRA sagt, am Arsch vorbeigehen.
Das ist ganz klar ein Sachmangel, für den der Verkäufer gerade zu stehen hat. ![]()
Zudem bist du nicht einmal in der Beweispflicht.
Anzumerken ist, dass meiner Meinung nach, wohl eher eine (leichte) Undichtigkeit zu vermuten ist.
Diesen Vorwurf würde ich ebenfalls (schriftlich) formulieren und das bloße Nachfüllen damit infragestellen.
Es ist zwar so, dass CO2-Anlagen tatsächlich nicht so wartungsarm wie R134a-Anlagen sind, aber 7 Monate ist definitiv mangelhaft.