Bin kurz vor Ablauf der 2-Jahre seit Kauf und überlege, wie ich weiter vorgehe. Ein Kollege meinte, ich solle den Kauf rückabwickeln, wenn das jetzt nich weiter dauert und man müsse ja beim nächsten Update jederzeit wieder damit rechnen. Hat sich damit schon mal jemand befasst?
So einfach ist die Nummer nicht.
Wenn der Hersteller/Verkäufer der Rückabwicklung nicht freiwillig zustimmt, geht es nur über den rechtlichen Weg.
Und der sieht vor, dass erhebliche Mängel auch nach mehreren Reparaturversuchen in einer annehmbaren Zeit nicht behoben werden.
Im Zweifel sieht man sich vor Gericht. Wenn man jetzt erst kurz vor der Garantie die Probleme bemängelt wird es ggf. schwer, diese durchzusetzen. Schließlich hat man ja schon fast zwei Jahre damit gelebt.
So gravierend kann es dann wohl nicht sein. So könnte es zumindest der Richter sehen.
Hier hast Du passenden Lesestoff zu dem Thema:
Wandlung/Rückabwicklung und Mängel - Informationsaustausch
Ja, auch nach dem nächsten Update (sofern überhaupt nochmal eins kommt...) könnte ein erneuter Ausfall stattfinden, der durch das Update verursacht worden ist. Das kann immer und überall passieren.
Meiner Ansicht nach hätte der Hersteller dann (unabhängig von der Garantie) einen Schaden an Deinem Fahrzeug verursacht, für dessen Behebung er dann verantwortlich ist. Das ist ja ein bisschen so, als wenn in der Werkstatt beim Service der Motor bei abgelassenem Öl gestartet wird und verreckt.
Aber das soll nichts heißen. Wenn es hart auf hart kommt, könnte der Hersteller behaupten, dass der Defekt unabhängig vom Update aufgetreten ist oder bereits vorher bestand.
Dann geht die gesellige Runde mit Anwälten und Gutachtern los.
In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass das Fahrzeug ebenfalls wieder zum Leben erweckt werden kann. Im Zweifelsfall durch den Austausch von Steuergeräten.
Damit wäre zumindest diese Basis für die Rückabwicklung weg.
Eine Chance sehe ich nur, wenn nach dem Update Probleme auftreten, die es vorher nicht gab. Beispielsweise das Problem der verminderten AC-Ladeleistung.
Diese Mängel müsste der Verkäufer dann nach angemessener Zeit in zwei/drei Reparaturversuchen nicht beseitigen können.
Viel Erfolg.