Eine Änderung der Laufzeit wird wohl auch mit geänderten Konditionen einhergehen. ![]()
Beiträge von Nick Croft
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Das einzige was zum Leasing dazu kommen kann, sind die Überführungskosten. Die liegen so zwischen 1250-1500€. …
Die kommen immer zusätzlich, mittlerweile auch über 1600€ (bei mir 1650 oder 1690€).
Sonst war ich aber erfolgreich ein Internetangebot vom Händler lokal bekommen (der hat sogar von sich aus unterboten).
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Ja, zwecks Vergleiche sollte die Präme generell exkludiert sein. Lediglich das Einrechnen der ÜF und/oder Anzahlungen betrachte ich als sinnvoll, weil hiervon teils die zu zahlenden Raten abhängig sind.
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Die Berücksichtigung des Haushalts-Einkommen ist für mich halbwegs nachvollziehbar. Viel zu oft wurden Bezuschussungen über gering-verdienende Haushaltsmitglieder getätigt (Eltern, die bereits Rente beziehen o.ä.).
Aber richtig "rund" ist das Regelwerk m.E. nicht. Bei Leasingnehmern erwartet man bspw. einen Nachweis eines Vertrages über min. 36Monaten. Wie soll diese Mindest-Haltezeit bei Käufern erfolgen? Müssen die die Förderung wieder zurückgeben, wenn das Fahrzeug vor Ablauf von 3 Jahren verkauft/abgemeldet wird?
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Beim Formentor gab es seit Connect-Ende keine Angaben mehr wie Verbrauch und andere Strecken-Angaben. Daher erwarte ich, dass es beim Born ebenso ist.
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Selbe wie bei mir. Im November sehr gute Leasingkonditionen bekommen. Die Förderung hätten wir gar nicht auf den Schirm. Nun bekommen wir stand heute 4500 Euro Förderung. Sehr schön.
Na, das wird doch dann fast ein echtes "Null-Leasing".

Nicht schlecht, auch wenn es aufzeigt, dass dies nicht die eigentliche Idee war. Wer schon bestellt hat, muss ja nicht mehr mit Förderung zur E-Mobilität motiviert werden. -
Das ist für einen E-Autohersteller aber schon sehr peinlich (Spannung / Ampere)!
„Ladeleistung“ wäre ja noch akzeptabel.Aber hier geht es ja nur um eine Reduzierung beim Laden per Haushaltssteckdose. Ich dachte, es gäbe auch eine Option zur Halbierung bei Verwendung einer Wallbox.

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Es wird aber auch nicht nur die Jahre 23/24 angerechnet.
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Oder steht explizit geschrieben welche Jahre herangezogen werden
?"Um zu ermitteln, ob man 2026 unter der Einkommensgrenze liegt, wird der Durchschnitt aus den Steuerbescheiden für 2024 und 2023 gebildet."
Q: https://insideevs.de/news/7847…-2026-details-regelungen/Ob aktuellere Daten akzeptiert werden (aus 2025 und 2024), kann man nur erahnen - derzeit ist nur von 2023/24 die Rede für die Förderungen in 2026.
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Wie sieht das eigentlich aus, wenn man gerade eine Scheidung durch hat, das Haushaltseinkommen (Doppelverdiener-Ehe) in 2023 und 2024 also über der Grenze lag, jetzt nach der Trennung aber darunter?
Das interessiert nicht, wenn die Daten aus 2023/24 herangezogen werden.
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Geht aus den Unterlagen hervor, ob die Förderung pro Haushalt beispielsweise auch für zwei Fahrzeuge in Anspruch genommen werden kann? Ich kann nichts finden.
Dieselbe Förderung 2x kassieren? Im ersten Moment dachte ich "nein", aber warum eigentlich nicht? Wenn es um's Fördern der E-Mobilität geht, sollte das gar gewollt sein.