Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei der alten E-Auto Prämie ging es um das Lieferdatum, aber das muß bei dem neuen Gesetz nicht wieder so sein. Bei der Wärmepumpen-Förderung geht es z.B. nach dem Auftragsdatum.
Bei der Wärmepumpenförderung, wie auch bei Bauhvorhaben, wie zb auch bei der damaligen Wallboxförderung muss man vor Baubeginn den Antrag stellen und genehmigen lassen, dann hat man ein gewisses Zeitfenster um das Vorhaben zu realisieren und wenn man das schafft kann man die Förderung beanspruchen. Wenn man das nicht schafft oder der Topf derweil leer ist. Dann geht man leer aus, bzw man ging leer aus.
Das wird bei der Autoförderung dann ähnlich sein. Kann sein dass in dem Kaufvertrag bestimmte Dinge drin stehen müssen, damit der Wagen förderfähig wird.
Wie auch immer, ob heute bestellte Fahrzeuge die kommenden Bedingungen erfüllen werden weiß kein Mensch.