Doof nur, wenn die alte Bestellung dann doch noch vorgezogen wird und innerhalb der Frist kommt. Nach meinem Kenntnisstand muss zum "stornieren" der Lieferverzögerung aber auch schriftlich angemahnt werden (6 Wochen nach überschreiten des voraussichtlichen Liefertermins möglich gemäß Kaufbedingungen, außer höhere Gewalt ist im Spiel. Ein Facelift zählt aber nicht als höhere Gewalt, da vom Hersteller gut planbar).
An Ende hat man dann ggf. zwei Fahrzeuge
Doppelt hält besser 😅
Aber ja, so leicht lassen die einen wahrscheinlich nicht aus den Vertrag raus…
Blöde Situation auf jeden Fall.