Ok mit der ZV ist es eine andere Sache, auch wenn manche das nicht wahrhaben wollen.
Btw: Es macht ja auch keinen Sinn, dass man die einen Leute eine ZV unterschreiben lässt und andere werden einfach so umgestellt...
Eine ZV ist nur notwendig, wenn das Facelift zu wesentlichen Änderungen führt (z.B. geringere Leistung, Wegfall bestellter Sonderausstattungen). Dann kann der Händler das Modell nicht einfach einseitig ändern und eine ZV ist zwingend erforderlich.
Bei leichten Modellpflegemaßnahmen/Facelift (z.B. neue Scheinwerfer, leichte veränderte Innenaustattung), die oft mit dem Modeljahreswechsel einhergehen, ist keine ZV nötig. Hier greift der Änderungsvorbehalt in den AGB. Hier gibt es Klauseln, die dem Hersteller Änderungen während der Lieferzeit vorbehalten, solange diese zumutbar sind und das Auto nicht grundlegend verändert. Der Händler darf dann die modernere Version liefern.
Mein Vater hatte so einen Fall vor ein paar Jahren bei Ford und ohne ZV das Facelift erhalten.
Ob es eine ZV gab/gibt oder nicht, ist wahrscheinlich abhängig vom Händler und ob dieser sich zusätzlich zu den AGB von Cupra absichern möchte.