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cbjn Gerne ☺️
Der Ladeziegel ist für eine normale Schukosteckdose
Alles anzeigenUnd auch diese beiden Positionen, die man als Sonderausstattung mitbestellen kann, sind keine Ladeziegel, richtig?
wasistdas.png
Quelle : Cupra Born Preisliste, Stand: 04. Februar 2026
Wo finde ich denn dann überhaupt einen Cupra-Ladeziegel?
Im Autohaus am Wochenende sah ich an einem Skoda-Aussteller diese Werbung:
Das nun ist aber ein Ladeziegel, oder?
Im Cargo Pack ist der Ladeziegel enthalten.
Dieser hier ist es
Entschuldigt, falls dies eine etwas blöde Frage sein sollte, aber gehe ich recht in der Annahme, daß diese "Ladeziegel" von denen hier im Forum öfter die Rede ist nicht zum Serienumfang des Cupra Born gehören?
Danke!
Der Ladeziegel gehört nicht zum Serienumfang. Man muss entweder das “Cargo Pack“ wählen, welches den doppelten Boden sowie den Ladeziegel beinhaltet oder nachträglich separat kaufen
Alles anzeigenIch habe zwar noch kein E-Auto, aber im Sommer kommt mein Born und da habe ich schon mal ein paar Karten besorgt:
- EWE Go
- Vattenfall InCharge
- EnBW
- Ionity
EWE Go (0,52€) und Vattenfall InCharge (0,49€) sind hier in meiner Region die günstigsten Anbieter, die ich bisher gefunden habe. Die wollte ich nutzen, wenn ich hier im Radius von ~ 300 km unterwegs bin.
EnBW und Ionity für für Urlaubsreisen und dann mit Monatsabo.
Da wir eine Wallbox zu Hause haben und ich höchstwahrscheinlich auch auf Arbeit laden werde, sollte ich mit den Karten gut ausgestattet sein.
Vattenfall inCharge hat den Preis jetzt auf 0,44€ gesenkt, vielleicht für den einen oder anderen hier interessant.
Alles anzeigenMoin.
Mein bestellter cupra vom 29.01.26 wird nun gebaut.
Cupra born Dynamic Edition
Schwarz
231 PS
60 kwH
Sennheiser system
Gjr
ALSO,ES BLEIBT BEIM VFL. Angekündigt war der Bau für nächste Woche. Das Werk ist voll im Plan.
Gruß
Glückwunsch 🎉
Ich habe am 27.01. bestellt und meiner steckt immer noch in PW 19. Soll einer die Planung bei Cupra verstehen…
Ich würde es auch nicht machen und wäre ehrlich gesagt nie auf die Idee gekommen, ein für mich konfiguriertes Auto einfach so zurückzugeben. Aber offentsichtlich gibt es solche Spezialisten.
Alles anzeigenDie Diskussion über Widerruf hat ja nichts mit FL zu tun, oder?
Trotzdem dazu noch Aspekte aus meiner Erfahrung:
- Ware für Widerruf muss ja unbenutzt sein, sonst steht dem Händler Wertminderung zu, die kann er hoch ansetzten, wem das nicht passt, muss dann klagen
- der Händler lehnt Widerruf einfach ab, du musst klagen, um es durchzusetzen
Also einfach wird das nicht. Gute Chancen sehe ich, wenn man das Auto, erst gar nicht abnimmt, mit guten Argumenten, bspw. weil trotz Zusatzvereinbarung mehr und erhebliche Abweichungen vorhanden sind, und bezahlt. Dann ist der Händler am Zug, es einzuklagen.
Wertminderung darf der Händler natürlich berechnen:
Händler dürfen für gefahrene Kilometer Nutzungsausgleich verlangen. Jedoch aber nur für den Zeitraum bis zum Widerruf. Rechnen Sie grob:
(Kaufpreis x gefahrene km) ÷ 150 000 km
Bei 500 km und 30 000 € Fahrzeugpreis wären das 100 €.
Bei welchem Händler kann man denn per Klick einen Cupra online bestellen?
Selbst über CARWOW, war online ja nur die Kontaktaufnahme und Vorab-Kommunikation. Am Ende habe ich noch ganz klassisch ein Vertrag auf Papier unterzeichnet.
Wenn dir der Vertrag per Email zugeschickt wird, du diesen dann unterzeichnest und per Email/Post zurück schickst handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. So war es bei mir. Habe über Neuwagen-AH bestellt, dieser hat die Bestellung an einen Cupra-Händler weitergeleitet und dieser hat mir per Email den Vertrag zukommen lassen. Daher musste ich auch eine Widerrufsbelehrung unterschreiben.
Wie EVDriver schreibt, kommen die Autohäuser anscheinend aber aus der Sache raus, wenn man nachweislich bei einem Cupra-Händler war und womöglich sogar eine Probefahrt gemacht hat.
Das stimmt zwar, Autos sind als individualisierte Bestellware aber davon ausgenommen. Das ist wie etwas, das graviert wird. Eine Rücknahme ist wegen des Wertverlusts unzumutbar. Daher ist die Regelung hier anders.
Das ist falsch. Das Widerrufsrecht gilt genauso bei einem online Neuwagenkauf
BGH stärkt das Widerrufsrecht beim Online-Autokauf
Der Bundesgerichtshof bestätigt: Verbraucher dürfen Neuwagen aus Fernabsatzgeschäften binnen 14 Tagen zurückgeben, sofern sie korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert wurden.
Händler dürfen für gefahrene Kilometer Nutzungsausgleich verlangen. Jedoch aber nur für den Zeitraum bis zum Widerruf. Rechnen Sie grob:
(Kaufpreis x gefahrene km) ÷ 150 000 km
Bei 500 km und 30 000 € Fahrzeugpreis wären das 100 €.