Beiträge von Plueschmors
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Habe am 03.03 bestellt ohne ZV. Der Liefertermin steht als "unverbindlich" 01.06.2026 im Vertrag.
Ich gehe bisher fest davon aus das es das VFL wird zumal der genaue Modellschlüssel in der Bestellung genau schriftlich definiert wurde.
Aber: Online kann man nachlesen das die Bestellung alleine noch kein Kaufvertrag darstellt.
Erst wenn der Verkäufer / Händler die Bestellung schriftlich bestätigt, gilt die Bestellung als bindender Kaufvertrag.
Habt ihr schon eine schriftlich Bestätigung euerer Born Bestellung vom Händler bekommen ?
Ich habe bisher nur die unterschriebenen Bestellunterlagen vor Ort mitbekommen, aber eine Bestätigung habe ich nachträglich noch nicht erhalten.

Ich habe noch am selben Tag per E-Mail die Bestätigung meiner Bestellung erhalten.
Ich gehe auch stark davon aus, das vFL zu bekommen. Ich bin damit allerdings mittlerweile, nach kurzem FOMO-Moment
, sehr zufrieden. Von Außen gefällt mir das vFL einfach besser und ich möchte auch schon gerne die 60 kWh mit 231 PS. Das neue 10,25“ Display und die Lüftung hinten hätte ich allerdings wirklich gerne gehabt. Gerade das Display lässt gleich alles moderner wirken. -
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Ich hänge ja nach wie vor vollkommen in der Luft was mit meiner Bestellung vom 170 kW 60kwh passieren wird. Händler und Experte sagen ich bekomme ein Facelift. Aber keiner kann mir sagen was ich bekomme. Produktionswoche soll wohl KW19 sein.
Bei mir genau das gleiche. Wäre wirklich ganz schön zu wissen, was man jetzt bekommt.
Eigentlich darf man nicht schlechter gestellt werden, demnach müssten wir die 79 kWh Batterie bekommen.
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In den Kaufvertrag den ich vorgestern zugesendet bekommen habe steht auch August 2026 als unverbindlicher Liefertermin.
Was stand denn bei den anderen Bestellern so als unverbindlicher Liefertermin im Vertrag? Und passte der Termin oder wurde doch früher oder später geliefert?
In meinem Kaufvertrag steht Juli 2026, bestellt habe ich am 27.01.26. Produktion soll voraussichtlich und nicht garantiert im Mai stattfinden. Dann kommt noch Lieferzeit und Vorbereitung beim Händler, sollte also so im Juni/Juli fertig sein zur Abholung.
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Ok, und es ist ausgeschlossen, dass beide ab 18. KW vom Band laufen?
Auf meine Frage an den Experten kam folgende Antwort
“Es wird dann nur noch das Facelift produziert.“.
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Geh mal auf die Seite von Voit. Da sind die Farben ganz komisch übersetzt
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Hier https://www.automobile-voit.de…1-kwh-aktion-x__86618.php kann man das Facelift schon mal unverbindlich anfragen…..🤔
Da würde meiner jetzt ~ 5.000 € mehr kosten... Das wäre mir das FL jetzt glaube ich nicht wirklich wert.
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Ok mit der ZV ist es eine andere Sache, auch wenn manche das nicht wahrhaben wollen.
Btw: Es macht ja auch keinen Sinn, dass man die einen Leute eine ZV unterschreiben lässt und andere werden einfach so umgestellt...
Eine ZV ist nur notwendig, wenn das Facelift zu wesentlichen Änderungen führt (z.B. geringere Leistung, Wegfall bestellter Sonderausstattungen). Dann kann der Händler das Modell nicht einfach einseitig ändern und eine ZV ist zwingend erforderlich.
Bei leichten Modellpflegemaßnahmen/Facelift (z.B. neue Scheinwerfer, leichte veränderte Innenaustattung), die oft mit dem Modeljahreswechsel einhergehen, ist keine ZV nötig. Hier greift der Änderungsvorbehalt in den AGB. Hier gibt es Klauseln, die dem Hersteller Änderungen während der Lieferzeit vorbehalten, solange diese zumutbar sind und das Auto nicht grundlegend verändert. Der Händler darf dann die modernere Version liefern.
Mein Vater hatte so einen Fall vor ein paar Jahren bei Ford und ohne ZV das Facelift erhalten.
Ob es eine ZV gab/gibt oder nicht, ist wahrscheinlich abhängig vom Händler und ob dieser sich zusätzlich zu den AGB von Cupra absichern möchte.