Dashcam-Nutzung 2026: Aktuelle Einschätzung des LfD Niedersachsen

  • Kleiner Hinweis zur aktuellen Rechtslage in Niedersachsen, weil das Thema Dashcams immer wieder diskutiert wird:

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat seine FAQ zum Dashcam-Einsatz zuletzt im Juni 2024 aktualisiert. Danach sind dauerhafte, anlasslose Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens weiterhin grundsätzlich unzulässig. Insbesondere die klassische Ringspeicherung, bei der Aufnahmen über längere Zeiträume gespeichert und erst überschrieben werden, wenn die Speicherkarte voll ist, wird kritisch bewertet. (Landesbeauftragter Niedersachsen⁠)

    Nach Auffassung des LfD Niedersachsen wird hingegen ein anlassbezogener Betrieb akzeptiert. Auch eine Voraufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden wird dort nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt, sofern die Sequenz nur bei einem konkreten Ereignis (z. B. Unfall oder starke Erschütterung) dauerhaft gespeichert wird. (Landesbeauftragter Niedersachsen⁠)

    Wichtig ist außerdem: Das oft zitierte BGH-Urteil von 2018 hat nicht generell entschieden, dass Dashcams erlaubt sind. Der Bundesgerichtshof hat lediglich festgestellt, dass Dashcam-Aufnahmen in bestimmten Fällen als Beweismittel vor Gericht verwertbar sein können. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Aufzeichnung ist davon getrennt zu betrachten. (Landesbeauftragter Niedersachsen⁠)

    Da ich selbst bereits mit einem Bußgeldverfahren wegen einer längerfristigen Speicherung zu tun hatte, wollte ich die aktuelle Einschätzung des LfD Niedersachsen hier einfach einmal zur Information teilen.

  • Ich nutze eine Dashcam schon seit etwas mehr als einem Jahr inkl. Parküberwachung und mir persönlich ist es egal, wenn mich später jemand anzeigt und ich im blöden Fall ein paar hundert Euro Strafe zahlen muss. Die Absicherung und Beweislast bei einem unbeteiligten Unfall zu haben ist mir da viel wichtiger.


    Meine Vermutung ist auch, dass solange jemand die Aufnahmen ständig auf YouTube hochlädt oder sonst wo verbreitet, wird da auch nicht viel passieren. Ansonsten müsste man ja Fahrzeuge wie Tesla oder so manche Chinesen gar nicht mehr auf die deutschen Straßen lassen, da diese immer während der Fahrt aufnehmen und auch eine Parküberwachung anbieten.


    Aber es ist nur meine Meinung... muss natürlich jeder selber für sich entscheiden, ob Dashcam oder nicht.


    In meinem Fall hat sich die Dashcam schon ausbezahlt. Ich bin auf einen REWE Parkplatz reingefahren und jemand hat beim rückwärts rausfahren aus seiner Parklücke mich komplett übersehen und ist mir ins Auto gefahren. Daraufhin hat sich die gegnerische Versicherung drei Monate Zeit gelassen und hat in dieser Zeit versucht mir noch irgendwie eine Teilschuld reinzudrücken. Dann habe ich über meinen Anwalt meine Dashcam der gegnerischen Versicherung überreicht und voilà, das Geld war nach zwei Wochen da.


    Und von Freunden und Bekannten habe ich auch schon oft gehört, dass sich die Polizei ebenfalls an einem Unfallort freut, wenn irgendjemand eine Dashcamaufnahme von dem Unfall hat und sich als Zeuge zur Verfügung stellt, obwohl man mit dem Unfall gar nichts zu tun hat.


    Aber mit diesem bürokratischen Wahnsinn und den extremen Datenschutzfanatikern stehen wir uns in Deutschland ja allgemein in vielen Bereichen selber im Weg. Ja Datenschutz ist wichtig und richtig aber man sollte schon differenzieren wo es noch im Rahmen ist und wo nicht.

  • Tesla ist natürlich ein gutes Argument. Allerdings gehe ich davon aus das dieses System in irgendeiner Form ne Zulassung erhalten hat. Und bei den Mobilen Cams gibt es wahrscheinlich kein Zertifikat.

    Bei den Mobilen Cams gibt es kein richtig oder falsch.

    Dieser thread soll ausschließlich dazu dienen zu sensibilisieren und eventuell auch Unwissende aufzuklären.