Erste FL 2026/MJ2027 Besitzer - Erfahrungsberichte, Fragen, Antworten

  • Nochmals. Das CoC hat für Zubehörfelgen keinerlei Relevant.

    Es zählt einzig und allein das Gutachten der Zubehörfelge. Dort ist wichtig dass der FL aufgeführt ist.

    Du hast zwar recht, ich präzisiere das etwas, weil Gutachten nicht gleich Gutachten ist.


    • Felge hat ein Teilegutachten: Dann muss die Montage grundsätzlich von einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw.) abgenommen werden.
    • Felge hat eine ABE: Wenn die ABE genau dieses Fahrzeug und die verwendete Rad-/Reifenkombination abdeckt und keine Änderungsabnahme verlangt, muss normalerweise keine TÜV-Abnahme und keine Eintragung erfolgen.
    • Felge hat eine ECE-/EG-Genehmigung: Auch hier ist normalerweise keine zusätzliche Abnahme erforderlich, sofern die Genehmigung die konkrete Anwendung abdeckt und ihre Bedingungen eingehalten werden.

    Es reicht nicht, dass die Felge „irgendein Gutachten“ besitzt. Das Gutachten muss das konkrete Fahrzeug bzw. den konkreten Fahrzeugtyp/Typgenehmigung und die gewünschte Felgen-/Reifenkombination abdecken.


    Beim Born ist die EU-Typgenehmigung nicht zwingend für jeden Born identisch, also gilt auch hier wieder, was beim Born meines bekannten passt, muss bei meinem Born nicht automatisch zwingend auch passen.