Nicht das Du dich da täuschst, aus dem Dokument
Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe:
Nein ich täusche mich nicht. Ich sage ja nicht dass es nicht wertmindernd ist. Allerdings muss da keine neue Felge her.
Ich habe bisher 6 Leasingfahrzeuge zurück gegeben (1x Volvo, 5x BMW) und es lief immer genauso ab. Noch nie habe ich für eine Felge gezahlt, die kleine Lackabplatzer aufwies. Es wurde übrigens auch fast immer bei Dellen der Smart Repair Preis berechnet es sei denn das es musste großflächig lackiert werden. Was reparabel ist wissen TÜV oder DEKRA ganz genau. Da gibt es in der Regel auch keine zwei Meinungen. Noch nie hatte ich da eine Reklamation.
Wenn die Geldgeier von VW es nötig haben ihre Leasingnehmer über den Tisch zu ziehen würde ich genau das machen was floba beschreibt, zum Anwalt gehen. Man muss nach 2 oder 3 Jahren und 20-60.000 km das Auto nicht im neuwertigen Zustand übergeben. Auch wenn VW das gerne so hätte. Kleinere Lackschäden sind Gebrauchspuren und gelten nicht als Wertminderung. Für größere Lackschäden ist eine Reparatur anzusetzen. Eine Felge kann man durchaus lackieren wenn sie keine substanziellen Schäden (Materialverlust, Riss oder Delle) aufweist.