Beiträge von Jochen_145

    MEB mag es gar nicht wenn man an der OBD Schnittstelle dauerhaft etwas hängen hat.

    Vorsicht:

    es ist entscheidend, wie der Stromabgriff über die OBD-Schnittstelle erfolgt.

    Nutzt man nur die Klemme30a (OBD-Pin16) und die Klemme31 (OBD-Pin 4/5), gibt es keine Probleme, da diese direkt ohne zusätzlich Überwachung an der Sicherung SC44 hängt.


    Leider ja. OBD Dongle lösen dann Fehlalarme aus.

    Ja, richtig, wenn über eine OBD-Dongle einen WakeUp-on-CAN oder aktive CAN-Kommunikation an der OBD-Schnittstelle ausgeführt.


    Die "Fehlalarme" sind eigentlich keine, denn das System erkennt ein un-autentifiziertes Aufwecken des Fahrzeugs über den CAN-Wake-up und den "Tester-present" -Commant auf den D-CAN.

    Auf diesem Weg könnte ein CAN-Hack des Fahrzeugs passieren, was die Alarmanlage auslöst.


    Verwende ich nur die Stromversorgung ohne eine Verbindung zum CAN, passiert "nichts"..

    Software-Nummer 1EA 937 012N Software-Version 0292 wird in dem SW-Verbund 3.2 verwendet.

    Wenn der Born Ende Oktober produziert wurde, pass das


    Für den Scan braucht man ein Diagnosegerät? Mit meinem Bluetooth OBD Dongle komme ich wahrscheinlich nicht weit

    OBDeleven unterstützt diese Scans. Alternativ VCDS.


    Ich arbeite mit Werkstatt-Tools, daher kenne ich weitere Scanner nicht.


    Wichtig wäre, dass die Scann-App VAG spezifisch alle Steuergeräte ansprechen und diagnostizieren kann.

    Ein allgemeines OBD-II-Tool kann das erstmal nicht.

    das hängt iMA daran, dass es ohne Diagnose nicht mehr möglich ist, die einzelnen Versionen zu unterscheiden.


    Zumal seit der SW3.1 (anscheinend) die ICAS3 Software nicht mehr angepasst wurde.

    Und diese ist die einzige Info, die ich über den Softwarestand eines MEB bekomme, solange ich nicht einen kompletten Steuergeräte-Scan mache und die ausgelesenen Telenummern nicht zugeordnen kann.


    Leider posten weder hier, noch im meinID.com User ihre Fahrzeug-Scans nicht.

    Warum ist mir unverständlich, denn die VIN kann man den Scans recht einfach entfernen, wenn man diese nicht zeigen will.


    Sonst könnten wir das Wissen über die aktuellen Stände viel aktueller sein

    Das gilt wahrscheinlich noch bis heute, es wird soweit ich weiß nichts neueres als 3.2 „verbaut“.

    Eigentlich sollte am KW48-2022 die Software 3.4 ausgerollt werden.

    (Siehe Informationen in meinID.com)


    Ich habe auch schon neuere Flashcontainer gesehen, die im Service42 verfügbar sind.

    Geänderte Software ist auf der ECU (beim 150kW), der Antenne und den ICAS1 zu finden.


    Wenn jemand Ende Dezember oder im November seinen neuen Born übernommen hat und ein OBD-Interface besitzt, welches einen kompletten Stteuergeräte-Scan unterstützt, kann gern diesen posten (gern auch als PN).

    Dann kann man prüfen, in wieweit die SW3.4 schon ausgerollt ist.

    Das wird nicht passieren. Es können alte und neue Modelle parallel gebaut werden. Das ist gängige Praxis.

    Nein ist es nicht und wird iDR auch nicht.

    Das ist genau der Grund, warum "wartende", die Anfang letzten Jahres ein MY2022 bestellt haben, ein MY2023 bekommen haben, wenn das Fahrzeug erst nach den Werksferien gebaut wurde und entsprechend die WP kostenfrei hinbekommen haben.


    Da die Neubestellungen im Jahr 2023 bereits nur noch ohne WP zu Konfigurieren sind (Siehe Änderungs-Threat MY2023), kannst du dir vorstellen, was passieren wird:

    Sowie die Teile für die WP ausgehen, wird man die Auftragsbestätigungen und den Kaufpreis auf den aktuell reduzierten anpassen.


    Wenn du das nicht willst, kannst du zurücktreten oder warten, bis WP wieder lieferbar ist. (Siehe den Hinweis zum Pilot XL Packet)

    Ja und nein:

    Gutachten sind wie Gesetzestexte ein bisschen Auslegungssache:


    Der von dir genannte Abschnitt dürfte dieser sein:


    Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von
    „X“ auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich
    von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des
    Rades) herzustellen. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung
    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite
    des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

    Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von „X“ auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


    In der STVZO ist gefordert, dass genau der in diesem Zitat beschriebene Bereich der Radreifenkombination abgedeckt werden muss.

    In der STVZO steht nicht, drin, wie dieser Bereich abgedeckt wird.


    Zudem bezieht sich das Eibach-Gutachten nicht auf eine explizite Felgengrössen und muss also sehr allgemein "erstmal" die Abdeckung fordern, die dann iDR über Radabdeckungen herzustellen ist.


    Dies gilt aber nicht, wenn die bei der Eintragung verwendete Rad/Reifen/Spurplatten-Kombination durch die vorhandenen Kotflügel bereits für den o.g. Bereich abgedeckt sind.


    Das ist genau der Grund, warum ich immer fordere, die hier getroffenen Aussagen in Verbindung einer Felgenbreite und dessen Einpresstiefe zu nennen.


    Wie oben beschrieben, würde eine 6mm Spurplatte an der VA bei einer 7,5J19ET50 Felge den Reifenstand der serienmässigen 7,5J20ET44 Felge entsprechen, welche ohne Flaps die notwendige Reifenabdeckung erreicht. Entsprechend gebrauchst du in genau dieser Kombination keine Flaps. Aber auch genau diese Kombination wird dann so Freigegeben/Eingetragen.


    Bei Verwendung einer anderen Felgengrösse , muss erneut geprüft. Denn bei Verwendung von 7,5J20ET44-Felgen würdest du u.U. schon wieder eine Abdeckung benötigen, damit der geforderte Bereich abgedeckt ist. Und das Beschreibt sehr pauschal die von Eibach (oder anderen Herstellern) genannte Forderung.


    .. ein erfahrener Prüf-Ingenieur weiss dies, einen weniger erfahrenen darf man gern diesen Hinweis geben

    Kommt immer auch darauf an, wie viel Platz man benötigt.

    Und wie praktikabel es sein muss.

    Der Born als Hatch ist halt ein "mini-Kombi" und lädt Sachen, die ich in ein Model3 nicht geladen bekomme.


    Wenn es nicht zu praktikabel im Kofferraum sein muss, kann mder BYD Seal sehr interessant werden. Vorrausgesetzt, der Importpreis steigt nur um die üblichen 20% im Vergleich zu aktuell in China bezahlten..

    Für 2023 werden aktuell mindestens 310€ garantiert.

    Ja, aber nur, wenn man sich bis zu 31.1.2023 angemeldet hat (zumindest der Stand vom 22.01).

    Steigert sich die THG-Quote, wird diese abzüglich 15€ Bearbeitungsgebühr weitergegeben.


    Da ist es interessant zu erfahren, wann die Quote gehandelt wird:

    Vielleicht kann man ja warten, bis die Quote eine entsprechend interessant hohen Wert erreicht ?!


    Muss man mal anfragen

    Ich glaube, JE-Design hatten wir bisher noch nicht auf dem Schirm.

    Doch auf der Seite 4 des Posts hatten wir JE-Design schon mal in der Diskussion.
    Da waren die Federn aber noch in der "Entwicklung" und die auf ihrer Internet-Seite gezeigten Bilder nur Photo-Shop..


    Mit den von dir genannten -15mm an der VA und -20mm an der HA sehen mir die Werte sehr stark nach Eibach aus.

    Und unterscheiden sich von ihnen zuvor genannt/erwarteten -22mm/-18mm.


    Interessant ist die in Artikel genannte Felgen-Kombination:

    8J20ET40 mit ABE und ohne Flaps.

    Wenn sich diese Kombination bewarheitet, müssten 15mm Spurverbreiterungen an VA bei den Standart-ET50-Felgen funktionieren, was ich aber offengesagt beim MY2023 für ausgeschlossen halte