Ja und nein:
Gutachten sind wie Gesetzestexte ein bisschen Auslegungssache:
Der von dir genannte Abschnitt dürfte dieser sein:
Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von
„X“ auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich
von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des
Rades) herzustellen. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite
des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von
„X“ auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich
von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des
Rades) herzustellen. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite
des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
In der STVZO ist gefordert, dass genau der in diesem Zitat beschriebene Bereich der Radreifenkombination abgedeckt werden muss.
In der STVZO steht nicht, drin, wie dieser Bereich abgedeckt wird.
Zudem bezieht sich das Eibach-Gutachten nicht auf eine explizite Felgengrössen und muss also sehr allgemein "erstmal" die Abdeckung fordern, die dann iDR über Radabdeckungen herzustellen ist.
Dies gilt aber nicht, wenn die bei der Eintragung verwendete Rad/Reifen/Spurplatten-Kombination durch die vorhandenen Kotflügel bereits für den o.g. Bereich abgedeckt sind.
Das ist genau der Grund, warum ich immer fordere, die hier getroffenen Aussagen in Verbindung einer Felgenbreite und dessen Einpresstiefe zu nennen.
Wie oben beschrieben, würde eine 6mm Spurplatte an der VA bei einer 7,5J19ET50 Felge den Reifenstand der serienmässigen 7,5J20ET44 Felge entsprechen, welche ohne Flaps die notwendige Reifenabdeckung erreicht. Entsprechend gebrauchst du in genau dieser Kombination keine Flaps. Aber auch genau diese Kombination wird dann so Freigegeben/Eingetragen.
Bei Verwendung einer anderen Felgengrösse , muss erneut geprüft. Denn bei Verwendung von 7,5J20ET44-Felgen würdest du u.U. schon wieder eine Abdeckung benötigen, damit der geforderte Bereich abgedeckt ist. Und das Beschreibt sehr pauschal die von Eibach (oder anderen Herstellern) genannte Forderung.
.. ein erfahrener Prüf-Ingenieur weiss dies, einen weniger erfahrenen darf man gern diesen Hinweis geben