Beiträge von AuroraBlue

    Ja, ich kann ritchientv nur bestätigen.


    Bei ca. 40 bis 50% hat man die geringste chemische Alterung über die Zeit.

    Das ist im Modellbau dann die Lagerspannung, auf die man die Akkus nach Nutzung wieder durch Nachladen oder Entladen bringt.

    Alles über 80% sorgt, besonders bei Hitze, für eine immer stärker ansteigende Alterung.


    Je geringer die Hübe um den 50% Wert sind, desto weniger Abnutzung hat man. Wobei der Effekt nicht sehr groß ist.

    Mercedes lagert Smart ForTwo Ersatzteil-Akkus, in dem sie sie als Stromspeicher nutzen. Bei geringen Hüben von 30 auf 60% soweit ich mich erinnere, altern die Akkus sogar weniger, als wenn sie sie mit 50% Lagern und regelmäßig nachladen.


    Daher ist die "normale" Nutzung von 10 bis 80% ein sehr vernünftiger Ansatz, der eine sehr lange Lebensdauer ermöglicht.

    Wenn möglich kann man ab 20% Laden um den Hub zu veringern, insbesondere im Winter wenn der Akku auskühlt.

    Wenn man den Sachmangel per Einwurfeinschreiben beim Händler anzeigt und daraufhin ein Werststatttermin organisiert wird, dann ist das eine Nacherfüllung.

    Nein. Das ist dann nur eine Aufforderung von deiner Seite, es als Sachmangel anzuerkennen. Die Anerkennung ist ein aktiver Schritt des Vertragspartners. Er kann es dir sogar reparieren und dann mitteilen, das dies trotzdem kein Fall von Nacherfüllung war. Dann hast du keinerlei Rechte, außer vor Gericht zu gehen. Dann musst du beweisen, dass es keine Kulanz- oder Garantieleistung war und dass in dem Rahmen der Gesamtumstände es ein konkludentes Handeln war.

    Viel Spaß dabei. Ich hoffe du hast eine gute Rechtsschutzversicherung und viel Zeit.


    Ganz erhrlich: Es ist im Zweifel wesentlich aussichtsreicher, auf eine Kulanzregelung seitens Cupra/VW zu pochen, da diese wissen, dass auch neue Projektionseinheiten wieder in kurzer Zeit defekt gehen und der Konstruktionsfehler offenbar noch immer nicht behoben wurde.
    Solange der Händler bzw. die Werkstatt das Teil immer wieder tauscht, ist es irgendwie ja auch egal, auf welcher rechtlichen Basis.

    Nein, ich habe keine Geschäftsbeziehung zu diesen Heinis. Der Kaufvertrag ist mit einem Händler geschlossen. Es genügt, den Mangel dort nachweisbar anzuzeigen. Der Händler hat die Nacherfüllung zu leisten. Es ist für den Kunden irrelevant, was der Händler im nächsten Schritt mit dem Fahrzeughersteller abrechnet.

    Sorry, dass ich die Gebrauchtwagenkäufer ignoriert habe.

    Aber auch bei deinem Händler wirst du ohne Anerkenntnis (siehe §212 BGB) im Zweifel nichts erreichen. Eine Reparatur kann auch aus Kulanz oder über die Garantie erfolgen und dann hast du kein Anerkenntnis und damit keine weitere Gewährleistung.

    Der Rest ist der Rechtsweg, wo du konkludentes Handeln nachweisen musst. Klappt in der Regel nicht, außer die Reparatur war ungewöhnlich teuer. Das macht keiner ohne dass er muss.

    Das hat ja keiner behauptet. Es ging darum, das es auf eine ausgeführte Repartur durch die Werkstatt 2 Jahre Gewährleistung gibt. Egal, ob das eine kostenlose Sache während der Garantie des Autos war oder ob Du dafür bezahlt hast.


    D.h. wenn die Projektion auf Garantie getauscht wurde und geht innerhalb 2 Jahre nach diesem Tausch wieder kaputt, dann muss die Werkstatt darauch Gewährleistung geben. Und das ist keine Finktion von Verbraucherschützer, das ist Gesetz.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__212.html "Neubeginn der Verjährung"

    So eindeutig ist die Gesetzeslage nicht. Das wird auch von Verbrucherschützern bemängelt, dass es nicht ausdrücklich ist und man es daher ggf. einklagen muss. Die Kettengewährleistung (auf das ganze Fahrzeug) ist jedenfalls eine Fiktion (bitte genau lesen).

    Eine Gewährleistung auf eine reparierte Baugruppe unterliegt zwar theoretisch einer Verlängerung der Gewährleistung, aber nur wenn es nachweisbar(!) eine Gewährleistungsreparatur war. In der Praxis wird das ohne Rechtsschutz schnell sehr schwierig.

    Wenn man bezahlt ist das klar, dann war es eine Dienstleistung mit einer eigenen Gewährleistung.

    Eine Kulanz- oder Garantieleistung bewirkt jedenfalls keine Gewährleistungsverlängerung. Das kann man nun wirklich nachlesen.


    Gerne lasse ich mir konkrete Beispiele nennen, wo eine Gewährleistungsverlängerung problemlos geklappt hat. Oft ist eine weitere Nachbesserung am selben Teil außerhalb der ursprünglichen 2 Jahre dann faktisch nur eine Kulanz ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht...


    Wenn also jemand fragt, ober er sich auf eine Gewährleistungsverlängerung verlassen kann, dann sollte man sehr vorsichtig mit irgendwelchen Zusagen sein. Ohne Rechtsschutz kann das sehr wackelig sein und das sollte der Fragende auch erfahren.


    Und ja, ich habe mich in meiner ersten Antwort nicht korrekt ausgedrückt, weil ich nicht zwischen Theorie und Praxis differenziert habe.

    "Eine Reparatur bewirkt in der Praxis meist keine wirksame Verlängerung der Gewährleistung" wäre richtig gewesen. Und natürlich der Hinweis, dass ein schriftliche Anerkenntnis erforderlich wäre. Hatte ich tatsächlich wieder vergessen, als ich das schrieb.

    Diese Kettengewährleistung ist rechtlich umstritten bzw. existiert nur in der Fiktion der Verbraucherschützer. Demnach hätte man ja vollumfänglichen Schutz für weitere 2 Jahre auf alle(!) Komponenten und das Fahrzeug wurde ggf. eine ewige Gewährleistung haben.

    Das hat aber bei Reparaturen noch keiner durchgesetzt. Nur bei Vollersatz gegen Neuware wird das bislang anerkannt.


    Bestenfalls hat man eine erneute Gewährleistung auf das reparierte Bauteil, was in der Praxis aber auch in der Regel scheitert.

    Denn man braucht dazu mindestens ein schriftliches Mangelanerkenntnis durch Cupra Deutschland in Weiterstadt, da die Werkstatt damit nichts zu tun hat und im Zweifel aus Kulanz gehandelt hat oder über die Garantie abgerechnet hat. (Viel Spaß bei dem Versuch diesen Schrieb zu bekommen - das ist so aufwändig wie eine Wandlung.)


    Nur bei Fremdleistung oder finanzieller Beteiligung hat man sicher und nachweisbar eine neue Gewährleistung auf die Reparatur.

    Meiner Meinung nach beginnt die zweijährige Gewährleistung bei einem Teiletausch auf Gewährleistung für das getauschte Teil von neuem.

    Nein, normalerweise nicht. Eine Nachbesserung begründet keinen neuen bzw. verlängerten Anspruch.

    Bei Zuzahlung oder Abrechnung über eine extra Garantie ist das was anderes.

    Da es aber ein bekannter Serienmangel ist kann man aber sicherlich Kulanz einfordern.

    und was ist an dem Passus nun "inakzeptabel"? Ist doch ein Vorteil die Wartung dann nicht zu zahlen.

    Vorteil für Cupra, ja aber nicht für uns. Der Leasinggeber verlangt die Wartung kurz vor Abgabe noch, aber der Wartungsvertrag zahlt sie einfach nicht, weil über den vereinbarten Kilometern.

    Bei einem 24 Monats-Leasing würde man so vollkommen leistungslos jeden Monat brav bezahlen. Das ist inakzeptabel.


    Bei VW (selber Konzern!) läuft der Wartungsvertrag kilometerabhängig. Das ist zwar auch sehr unschön, weil ja egal wie viele Kilometer man bei einem ID fährt, immer die selben Wartungskosten anfallen, aber wenigstens werdan dann noch alle Wartungen bezahlt wenn man mehr als vorher vereinbart fährt (mit Nachberechnung).

    Führt bei meinem ID.7 dazu, dass ich wegen der 15tkm pro Jahr über 2 Jahre zwar 800 Euro zahlen darf, aber ja trotzdem nur kurz vor Abgabe eine Wartung für 400 Euro gemacht wird. Bei 7tkm pro Jahr passt es dann ungefähr.

    Verschleiß ist beim Wartungsvertrag zwar auch dabei, aber außer Wischer und Bremsen ist da nichts (Reifen sind ausgeschlossen). Und die Bremsen dürften auch eher 100.000km halten bei Elektroautos.

    rioroy Ja, der Passus ist (leider) eindeutig.

    Und eindeutig inakzeptabel, da die Wartung kilometerunabhängig ist.

    Bei z.B 24 oder 48 Monaten Laufzeit führt das dazu, dass die Wartung zum Laufzeitende trotz Zahlungen immer komplett wegfällt, wenn man nicht sklavisch in der Laufleistung bleibt.

    Aber das hatten wir im Forum schonmal diskutiert.

    Hilft nur, den Vertrag erst gar nicht zu akzeptieren oder zum Spaß mal mit Verbraucherschützern zu klagen.