Beiträge von AuroraBlue

    Cupra lehnt nun jegliches, nicht von Google vollzertifiziertes Handy ab (was die meisten chinesischen Hersteller aussschließt).

    Und obwohl CaliyxOS oder LineageOS kein Sicherheitsproblem haben, werden diese abgelehnt, weil kein StockROM.

    Auch GrapheneOS mit gelockten Bootloader, das anerkannter Maßen sicherste Android der Welt, wird als "unsicher" eingestuft.

    Allerdings laufen da fast alle Banking-Apps, weil sogar Hardware-Attestation unterstützt wird.


    Echte Stümper bei Cariad. Ich habe nun nicht ein einziges Handy mehr, auf dem die App laufen würde. Bei VW das selbe.


    Hintergrund ist, dass man gerade die API für EVCC und Co. dicht gemacht hat und damit so sicherstellen will, dass der Zugriff nur von einem echten Handy durchgeführt wird.

    Im Gegensatz zum Top View meines ehem. Formentor "passen" einige Cam-Übergänge nicht (s. jeweilige Bordsteinkanten).


    2026-03-31_TopView-Versatz_01.jpg  2026-03-31_TopView-Versatz_02.jpg

    Das zweite Bild sieht doch einwandfrei aus. Man darf wegen der Perspektive nur auf die Rinne unten und nicht die Bordstein-Oberkante schauen.

    Beim ersten Bild ist der Versatz nur minimal. Müste man mal auf einem perfekt ebenen Boden gegenprüfen.

    Benni Demnach hätte unsere Einbauküche nur durch einen zugelassenen Installateur aufgebaut werden dürfen. Da wurde nämlich ein dreiphasiger Großverbraucher per Klemmen erstmalig an die Hausinstallation angeschlossen. Mithin also eine Anlagenveränderung? Fände ich schwierig zu begründen und wäre ein großes Problem für alle Küchenbauer.

    (Ich bin übrigens durchaus elektrotechnische Fachkraft und darf damit sowohl Geräteanschlüsse als auch Anlageninstandhaltungen machen.)


    Aber das mit der Drehstromdose ist ein guter Hinweis. Wenn man da eine Wallbox anschließt und selbst anmeldet gibt es keine Grauzone.

    Bundesnetzagentur - Homepage - Netzanschluss

    FAQ zum Netzanschluss von Ladeeinrichtungen, Punkt 8

    Witzigerweise hatte mir Bayernwerke den selben Link gegeben, mit Verweis auf FAQ Punkt 7, wo steht, dass für die in der Regel notwendige Anlagenveränderung ein eingetragener Installateur zu beauftragen ist. Weiter als das haben sie nicht gelesen, als sie meine Anmeldung verweigert haben. Obwohl ich ihnen breit erklärt habe, dass die Anlagenveränderung schon durch die PV Firma erfolgte, als sie mir das zweite Kabel zusätzlich verlegt haben. Aber ich bezahle doch dafür keinen extra Auftrag, wenn ich die Anmeldung auch selbst machen darf.

    Benni Aus der NAV habe ich dir schon zitiert.

    Ja, die enthält das Wort Installationsunternehmen als Regelfall. Aber der Satz danach ist sehr eindeutig und führt durchaus zur Eintragung von qualifizierten Einzelpersonen.

    Zitat von NAV

    im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.


    Wenn die Arbeiten auf eine Anlagenveränderung am eigenen Haus beschränkt ist (keine kompletten Neuinstallationen oder ähnliches), entfällt der gewerbliche Charakter und für solche Arbeiten bedarf es dann keiner Gewerbehaftpflicht.

    Ein Meistertitel oder Trei-Schein wird hier von den Bayernwerken durchaus für solche Ausnahmen akzeptiert.

    Das ist dann aber wiederum keine Erlaubnis für Arbeiten an Anlagen Dritter.

    Somit haben wir beide irgendwie recht.


    PV-Anlagen darf jeder Elektriker anmelden, der irgendwo in Deutschland bei irgendeinem VNB in einem Installateursverzeichnis gelistet ist.

    Das klappt nur, wenn man eine Gastregistrierung vorher durchführt. Damit ist man dann temporär im örtlichen Verzeichnis.


    Aber mit der Wallboxanmeldung durch den Anschlussnehmer selbst hat das nichts mehr zu tun. Das ist unstrittig zulässig und wird unrechtmäßig verweigert.

    Benni Du beschreibst die Praxis. Aber in welchem Gesetz oder Verordung steht das?


    Hint: In der Niederspannungsverordung schon mal nicht.

    Da wird vorgeschrieben, dass der Anschlussnehmer(!) über eine Webseite die Mitteilung(!) über die Anlagenveränderung und Wallboxinstallation erbringen darf. (Von einem Nachweis durch den Betrieb, der das gemacht hat, steht da nichts. Der VNB darf lediglich die Arbeiten überprüfen.)


    Und nur Anlagenveränderungen selbst bedürfen laut NAV eines zugelassenen Elektrikers (Instandhaltungen wie der Anschluss von Geräten sind ausgenommen), wobei jeder zugelassen werden muss, der eine ausreichende Qualifikation für die jeweilige(!) Arbeit hat. Von Gewerbe steht da nichts, ein Elektro-Ausbilder oder gar Elektromeister muss akzeptiert werden.

    Bei einem Ingenieurskollegen reichte schon, dass er innerhalb der Firma Schaltschränke für Testanlagen konzipiert und gebaut hat. Das haben sogar die Bayernwerke als Gast-Installateur akzeptiert. Er hat nur keine Plomben für Zähler bekommen.

    In dem Melde-Formular, das ich ausfüllen musste, musste eine "autorisierte Fachfirma" den fachgerechten Einbau/Inbetriebnahme bestätigen.

    Das dürfte ein gangbarer Kompromiss für die Anlagenveränderung sein. Ein Elektriker darf für so eine reine Bestätigung aber dann kein Geld verlangen, weil das Teil seiner Arbeit ist.

    Und man müsste für die reine Inbetriebnahme auch eine elektrotechnische Fachkraft angeben dürfen. Ein Zwang zu einer Fachfirma gibt kein Gesetz her.