Laut Bundesnetzagentur darf jeder Anlagenbetreiber (Eigentümer) selbst eine 11kW Wallbox beim Netzbetreiber anmelden.
Die Installation (genauer: Anlagenveränderung) muss durch einen zugelassenen Elektriker erfolgen. Der kann sie dann auch gleich anmelden, aber es gibt keinen (legalen) Zwang, dass man diesen beauftragen muss.
Man braucht, wie bei allen anderen Anlagenveränderungen auch, nicht beweisen, dass ein konzessionierter Elektriker das gemacht hat. Es steht dem Netzbetreiber frei, die Anlage zu prüfen und bei Mängeln dann die Angabe des verantwortlichen Elektrikers zu fordern.
Wenn RCD, Sicherung und Kabel schon vorhanden sind (Anlagenänderung ist bereits erfolgt), dann darf, analog zum E-Herd, eine elektrotechnische Fachkraft den eigentlichen Wallboxanschluss durchführen. Daher auch keine Elektrikerpflicht für die Anmeldung.
Verantwortlich bleibt für alles ohnehin zunächst der Anlagenbetreiber. Den Elektriker kann man lediglich nachträglich in Regress nehmen.
Dass einige Netzbetreiber sich nicht ans Gesetz halten ist deren Problem. Notfalls die Anmeldung per eMail durchführen und auf Eintragung bestehen. Auch die Netzentgelt-Reduktion (steuerbare Verbrauchseinrichtung) kann man mit Klageandrohung verlangen.