Wahrscheinlich haben sie sich daran aufgehängt, dass die Aufzeichnung zu lang war und damit nicht mehr anlassbezogen.
Da ist zum einen natürlich strittig, wie lange das sein darf. 1-2 Minuten gilt als sicher, allerdings gibt es Situationen, wo auch 10 Minuten nötig wären um einen Sachverhalt komplett aufklären zu können (Vorgeschichte eines Zwischenfalls).
Zum anderen wäre es auch ein Anlass, wenn man die Strecke mal für sich selbst aufzeichnen wollte, um dann in der Postproduktion das verpixeln durchzuführen. Nur falls mal Polizisten danach Fragen und man mehr als die wenigen Minuten auf der SD Karte hat. ![]()
Ich bin ja selber ein sehr strenger Datenschützer, aber das "Anlassbezogen" kann man auch übertreiben. So lange die Auzeichnung nur auf der SD Karte ist, kann ja noch nichts passieren.