Beiträge von AuroraBlue

    Mehr Ladeleistung bedeutet auch mehr Kühlbedarf. Und die MEB ist da eh schon am Limit und kann bei 200kW nicht parallel den Innenraum kühlen.

    Mit einem einfachen Akkutausch wäre es also auch von daher nicht getan.

    Meine Meinung dazu ist aber, dass es so wie so automatisch passiert.

    Korrekt, aber nur während der Fahrt oder beim Laden.

    Soll das Fahrzeug auch bei längerem Rumstehen online verfügbar sein, muss die 12V Batterie auch zwischenzeitlich aus dem 400V HV-Akku nachgeladen werden. Dazu ist diese Funktion in der App da.

    Nebeneffekt ist, dass dann auch für andere Verbraucher immer 12V potentiell verfügbar bleiben (wenn man z.B. die Sicherung für die Steckdose umsetzt).

    Man könnte es lösen, indem man die Grafiken der Fahrzeuge lokal in der App zwischenspeichert. Das wäre auch gut für die Performance und würde die eigenen Server entlasten.

    Sehe ich das richtig? Die App ist also (wiedereinmal) nur ein besserer Web-Wrapper?

    Und dafür soll man dann bei Google und diversen Trackern mit seinen Daten bezahlen, statt einfach einen Browser nehmen zu können.

    1)

    Volkswagen ID.3 (E11, E12) 2020-2025 Reparaturanleitung

    Aber Psst. VW mag das sicherlich nicht gerne.

    Kann man sich über Erwin für ein paar Euro aber auch als PDFs runterladen.


    2)

    Wenn man P während der Fahrt drückt, wird die Notbremsung aktiv. Da wird dann die ESP Pumpe angeschmissen und alle Bremsen (auch vorne) hydraulisch betätigt. Allerdings wird dann die Bremskraft gleichmäßig verteilt, also hinten stärker gebremst als normal, was beim freibremsen hilft.

    Die elektrische Feststellbremse aktiviert sich dann erst bei unter Schrittgeschwindigkeit.


    PS. Die Doppelfunktion von P steht übrigens auch im verbotenen Buch. :P

    B: gleiche Beläge für beide Bremsen (Feststell und Betriebsbremse) nur unterschiedlich angesteuert?

    Es gibt da nur einen Satz Bremsbeläge in der Trommel.


    Trommel ID.3.jpg


    Diese werden entweder durch den Feststellmotor (10) oder den Radbremszylinder (17) betätigt.


    Man kann also durch "Notbremsen" mit dem Parkbremsschalter die Beläge hinten etwas egalisieren.

    Bei ungleichmäßiger Bremsleistung kann aber auch der automatische Nachsteller (16) hakeln.

    Habe vor allem bei Stadttempo schon oft erlebt, dass man die Bremsung steigern kann, die aktuelle Reku aber gar nicht das Ende des Balken erreicht - folglich phys. gebremst wird.

    Korrekt. Die Anzeige ist nicht relativ sondern absolut. Und bei niedrigen Geschwindigkeiten sinkt die mögliche Generatorleistung. Man kann also dann keine volle Rekuperationsleistung mehr erreichen und die mechanische Bremse blendet sich dazu.

    Ein intelligentes Messystem ist keine Voraussetzung für den Erhalt des reduzierten Netzentgelts nach Modul 1 oder Modul 2.

    Wann dann der Smartmeter tatsächlich installiert wird ist erstmal egal und kein Problem des Kunden.

    Man ist aber laut EnWG verpflichtet, eine Vereinbarung über eine netzdienliche Steuerung abzuschließen, bevor die Reduktion angewendet werden kann.

    Die VNBs sehen das gerne so, dass zum einen der Kunde aktiv werden muss und fragen dies bei der Anmeldung nicht ab (was sie aber müssten).

    Zum anderen, muss zu einer gültigen Vereinbarung aus deren Sicht bereits ein "intelligentes Messsystem" beauftragt werden oder eine Beauftragung nachgewiesen werden. Denn der VNB macht nichts, bevor er nicht weiß, ob er sich kümmern muss, oder ob ein Messtellenbetreiber beauftragt wird, der den Smartmeter einbaut und betreibt.

    Rechtfertigen tun sie dass mit dem Absatz 4, wonach ein Kunde seine Verpflichtungen (erst?!?) erfüllt, wenn er einen Messtellenbetreiber beauftragt. Sie ignorieren dabei aber, dass dies ausdrücklich nur für Absatz 1 gilt und die Netzentgeltreduktion in Absatz 2 steht.


    Ich habe dem VNB daher ja auch geschrieben, dass er bei Anmeldung der Wallbox/PV-Speicher ja das Modul hätte abfragen können und fragen können, ob ich einen externen Dienstleister für das Smartmeter (aka intelligentes Messsystem) will. Ich schrieb auch, dass ich mich jenseits der Anmeldung auch nicht verpflichtet sehe irgendwas zu beantragen, weil das Smartmeter und die Regelbarkeit für beide Seiten eine gesetzliche Pflicht ist. Er soll sich gefälligst selbstständig kümmern und mir ab Anmeldung die Reduktion nach Modul 1 gewähren.


    Es geht also nicht darum, was im Gesetz und den Ausführungen steht, oder was Google dazu sagt. Die VNBs wollen nicht zahlen und sitzen das ganze mit Formalien und Spitzfindigkeiten aus. Wer sich nicht wehrt und kümmert, bekommt die Reduktionen schlicht nicht.

    Eigentlich ist der Versorger (der VNB, nicht der Stromlieferant) verpflichtet bei Anmeldung einen Modulwunsch entgegenzunehmen und zu fragen, ob man den nun verpflichtenden Smartmeter von ihm oder von einem Messanbieter beantragt wird. Man hat Anspruch auf die Netzentgeltreduktion ab Anmeldung mit(!) Modulangabe, aber es gibt einen Passus im Gesetz, dass offenbar eine laufende Beauftragung eines Smartmeters irgendwie auch notwendig ist.

    Mein Versorger hat auch keine Abfrage des Moduls oder des Anbieterwunschs für das Smartmeter bei Anmeldung gemacht und hat versucht es auszusitzen (braucht dann erstmal keine Reduktion über den Stromanbieter bezahlen). Ich war dann aber so penetrant, dass der VNB die Modulmeldung und Netzentgeltreduktion rückwirkend über mehr als ein halbes Jahr anerkannt hat.


    Ergo: Von alleine passiert da nichts.

    Dem VNB den Modulwunsch mitteilen und entweder bei ihm oder einem Messtellenbetreiber ein Smartmeter beauftragen. Dann muss der VNB die Reduktion (ca. 140 bis 170 Euro je nach Region bei Modul 1) an den Stromversorger zur Verrechnung mit der Stromrechnung melden. Wann dann der Smartmeter tatsächlich installiert wird ist erstmal egal und kein Problem des Kunden.


    Vorsicht noch beim Stromanbieter!

    Einige versuchen einem dann einen anderen Tarif anzudrehen, der teurer ist und die Netzentgeltreduktion ausgleicht.

    Hier keine Vertragsänderung akzeptieren!

    Der Stromanbieter soll die Reduktion vom Netzanbieter einfach durchreichen bzw. abziehen. Dadurch dass man nun die Messtechnik (Smartmeter) selber zahlt, sollte ein Stromliefervertrag nun bestenfalls günstiger in der Grundgebühr werden. Der Strompreis an sich darf sich aber nicht ändern, höchstens die Netzentgelte (wenn man nicht Modul 1 wählt).

    Beim Sharan waren mal die Entwässerungsöffnungen in der Tür mit Hohlraumwachs zu. Da an der Scheibe immer was rein kommt, konnte es nur über die Unterkante der Türverkleidung raus.

    Ich würde also mal die Türverkleidung entfernen, dann mit Gartenschlauch draußen auf die Scheibe halten und je nach dem mit Draht/Strom-Einzelader die Abläufe frei machen (ohne Kratzer in der Grundierung zu machen!). Hinterher aber sicherstellen, dass die Abdichtung hinter der Türverkleidung wieder richtig sitzt.

    Bei Restgarantie würde ich das aber der Werkstatt überlassen.