Beiträge von HSto75

    Leptitmanu schau mal in diesen Beitrag, dort findest Du die Rufnummer!

    Empfehlen kann ich nix- ich habe mich aber auf den Vredestein Quatrac Pro+ eingeschossen.

    Den will ich im Winter dann mit einer der Zubehörfelgen als Winterrad fahren.

    Schnee gibt’s hier am Niederrhein so gut wie nie, meistens ist es hier trocken oder nass und allzu kalt wird‘s auch nicht. Da ist nen GJR m.E. nen guter Kompromiss.


    Der Vredestein bietet nen vernünftiges Preis-/Leistungsverhältnis, finde ich.

    Vorab- ich stehe in keinerlei Verbindung damit, bekomme keine Provision.

    Ich habe es heute nur bei YouTube angezeigt bekommen. Und da ja hier in anderen Threads schon interessiert über Umbauten des Beats/ Sennheiser Systems gesprochen wurde, dachte ich, dass es hierfür eventuell Interessenten gibt!


    Ich erfülle leider die Vorraussetzungen (zu weit weg von Memmingen) nicht, sonst hätte ich mich auch gemeldet.


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    Es gehen auch die Borbet BY in 8x20 ET 45 für den VZ.

    Bei reifen.com bzw. reifen-richtig-billig.de gibt's die derzeit für schmale 209€ und in der dort exklusiv verfügbaren Farbkombi "black polished glossy".


    Guckst Du hier:

    Borbet BY bei reifen-richtig-billig


    Und hier (ist auch die Quelle für die Fotos):

    Borbet BY black polished glossy


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    Ist für (u.a.) den VZ per ABE freigegeben:

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    Link zum Gutachten

    Und selbst wenn es wahr wäre, sind 10€ Verwarnungsgelder völlig Banane.

    Die Paragrafenkette, die in meinem Beitrag steht, stammt aus dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog und gehört zu folgender Tatbestandsnummer:

    „TBNR 812100: Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war.“

    Das vorgesehene Verwarngeld beträgt tatsächlich 10€ (und wenn Du das vor Ort bei der Polizei direkt bezahlen musst, kommen auch keine Verwaltungsgebühren on top).

    „Nicht wie vorgeschrieben angebracht“ meint hier eben die Befestigungsart aus §12 FZV und da müsste der kontrollierende Polizist jetzt beweisfest feststellen, dass das mit einer Kletthalterungen angebrachte Kennzeichen eben nicht „fest“ angebracht ist. Wird m.E. schwierig, wenn er richtig an dem Kennzeichen zerren muss und dann bei der „Demontage“ neben dem Kennzeichenschild wahrscheinlich auch noch den Lack des Fahrzeugs beschädigt…


    Die BILD hat mit den 10€ also grundsätzlich Recht, allerdings beziehen die ihren Artikel ja auf die falsche Rechtsvorschrift und die dazu passenden Tatbestände kosten (810130 und 810136) 50€ bzw. 40€.

    https://www.autobild.de/artike…befestigung-22584309.html


    Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

    ….deswegen hatte ich extra nach einem seriösen Quellennachweis gefragt.


    Der §10 der FZV hat gar keine fünf Absätze und beschäftigt sich mit besonderen Kennzeichen (z.B. Oldtimer- und Saisonkennzeichen).


    Stark auch von der Autobild, vermeintliche Geldbußen zu benennen, ohne zu erklären, aufgrund welcher Rechtsvorschriften diese gelten sollen.

    Vermutlich meinen sie diese hier:

    § 12 Abs. 1, 6, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat



    Mit der Anbringung von Kennzeichen beschäftigt sich in der aktuellen FZV nämlich §12.

    In §12 Abs. 5 FZV steht: „Kennzeichen müssen an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.“

    Quelle: FZV aktuelle Fassung


    Bezüglich der „festen Anbringung“ gibt es jetzt aber diverse Auslegungen. (Da habe ich mich einfach mal durchgegoogelt und spare mir hier die Quellenverweise, weil es sich da auch nicht um Urteile handelt, sondern eher „Meinungen“.)

    Da wird einerseits davon gesprochen, dass die Anbringung „fest“ ist, wenn man das Kennzeichen nicht werkzeuglos abnehmen kann.

    Dann wären aber sämtliche dieser üblichen Kunststoffhalterungen, die an fast jedem Fahrzeug angebracht sind „illegal“.


    Andererseits spricht man davon, dass es eines hohen Kraftaufwandes bedürfen muss, um das Kennzeichen zu entfernen.

    Das wiederum ist bei Kletthalterungen, die nach Anbietervorgabe verklebt wurden und die das ganze Kennzeichenschild vollflächig halten, ja gegeben.


    Ich habe keine Stelle gefunden an der mal sicher belegt wurde, dass Kletthalterungen nicht erlaubt seien.


    Bei meinem aktuellen Auto und bei dem davor (beide mit Kletthalterungen) hatte die Dekra bei der HU diesbezüglich auch nichts zu bemängeln.


    Da wird es erst mal Rechtssprechung zur „festen Anbringung“ geben müssen, bis man wirklich sagen kann:

    „Klettkennzeichenhalterungen sind verboten.“

    Mal von den Rädern abgesehen:

    Lohnt sich der VZ im vergleich zum Dynamic wirklich?

    Sieh es mal wie die Frage: Lohnt sich ein GTI im Vergleich zum normalen Golf wirklich?


    Wenn Du nur von A nach B pendeln willst und weniger Wert auf Mehrleistung, Reichweite, sportliche Sitze, DCC Fahrwerk legst, wirst Du auch mit einem "Nicht VZ" sicher Deinen Spaß haben.


    Wenn Du aber aber den moderneren Motor, mehr Fahrspaß und on top noch mehr Reichweite und eine Ladeleistung von bis zu 185 kW willst, dann ist der VZ vielleicht eher die richtige Wahl. Und die Farbe dark forest green ist allein dem VZ vorbehalten ;)


    B.t.w.: Ausstattungsbereinigt beträgt der Aufpreis zum VZ (ausgehend von der Edition Dynamic 77 kWh) rund 3780€. Dafür gibt's dann die größere Batterie, den besseren Motor und die grandiosen Sabelt Sitze. Und das ist durchaus angemessen, finde ich.

    Braucht man's (im Sinne von benötigen)? Sicher nicht. Aber die meisten Autoanschaffungen haben bei den Wenigsten doch etwas mit reiner Vernunft zu tun....