Beiträge von HSto75

    Es gehen auch die Borbet BY in 8x20 ET 45 für den VZ.

    Bei reifen.com bzw. reifen-richtig-billig.de gibt's die derzeit für schmale 209€ und in der dort exklusiv verfügbaren Farbkombi "black polished glossy".


    Guckst Du hier:

    Borbet BY bei reifen-richtig-billig


    Und hier (ist auch die Quelle für die Fotos):

    Borbet BY black polished glossy


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    Bildschirmfoto 2025-04-14 um 11.52.35.jpg


    Ist für (u.a.) den VZ per ABE freigegeben:

    Bildschirmfoto 2025-04-14 um 12.04.21.png


    Link zum Gutachten

    Und selbst wenn es wahr wäre, sind 10€ Verwarnungsgelder völlig Banane.

    Die Paragrafenkette, die in meinem Beitrag steht, stammt aus dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog und gehört zu folgender Tatbestandsnummer:

    „TBNR 812100: Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war.“

    Das vorgesehene Verwarngeld beträgt tatsächlich 10€ (und wenn Du das vor Ort bei der Polizei direkt bezahlen musst, kommen auch keine Verwaltungsgebühren on top).

    „Nicht wie vorgeschrieben angebracht“ meint hier eben die Befestigungsart aus §12 FZV und da müsste der kontrollierende Polizist jetzt beweisfest feststellen, dass das mit einer Kletthalterungen angebrachte Kennzeichen eben nicht „fest“ angebracht ist. Wird m.E. schwierig, wenn er richtig an dem Kennzeichen zerren muss und dann bei der „Demontage“ neben dem Kennzeichenschild wahrscheinlich auch noch den Lack des Fahrzeugs beschädigt…


    Die BILD hat mit den 10€ also grundsätzlich Recht, allerdings beziehen die ihren Artikel ja auf die falsche Rechtsvorschrift und die dazu passenden Tatbestände kosten (810130 und 810136) 50€ bzw. 40€.

    https://www.autobild.de/artike…befestigung-22584309.html


    Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

    ….deswegen hatte ich extra nach einem seriösen Quellennachweis gefragt.


    Der §10 der FZV hat gar keine fünf Absätze und beschäftigt sich mit besonderen Kennzeichen (z.B. Oldtimer- und Saisonkennzeichen).


    Stark auch von der Autobild, vermeintliche Geldbußen zu benennen, ohne zu erklären, aufgrund welcher Rechtsvorschriften diese gelten sollen.

    Vermutlich meinen sie diese hier:

    § 12 Abs. 1, 6, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat



    Mit der Anbringung von Kennzeichen beschäftigt sich in der aktuellen FZV nämlich §12.

    In §12 Abs. 5 FZV steht: „Kennzeichen müssen an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.“

    Quelle: FZV aktuelle Fassung


    Bezüglich der „festen Anbringung“ gibt es jetzt aber diverse Auslegungen. (Da habe ich mich einfach mal durchgegoogelt und spare mir hier die Quellenverweise, weil es sich da auch nicht um Urteile handelt, sondern eher „Meinungen“.)

    Da wird einerseits davon gesprochen, dass die Anbringung „fest“ ist, wenn man das Kennzeichen nicht werkzeuglos abnehmen kann.

    Dann wären aber sämtliche dieser üblichen Kunststoffhalterungen, die an fast jedem Fahrzeug angebracht sind „illegal“.


    Andererseits spricht man davon, dass es eines hohen Kraftaufwandes bedürfen muss, um das Kennzeichen zu entfernen.

    Das wiederum ist bei Kletthalterungen, die nach Anbietervorgabe verklebt wurden und die das ganze Kennzeichenschild vollflächig halten, ja gegeben.


    Ich habe keine Stelle gefunden an der mal sicher belegt wurde, dass Kletthalterungen nicht erlaubt seien.


    Bei meinem aktuellen Auto und bei dem davor (beide mit Kletthalterungen) hatte die Dekra bei der HU diesbezüglich auch nichts zu bemängeln.


    Da wird es erst mal Rechtssprechung zur „festen Anbringung“ geben müssen, bis man wirklich sagen kann:

    „Klettkennzeichenhalterungen sind verboten.“

    Mal von den Rädern abgesehen:

    Lohnt sich der VZ im vergleich zum Dynamic wirklich?

    Sieh es mal wie die Frage: Lohnt sich ein GTI im Vergleich zum normalen Golf wirklich?


    Wenn Du nur von A nach B pendeln willst und weniger Wert auf Mehrleistung, Reichweite, sportliche Sitze, DCC Fahrwerk legst, wirst Du auch mit einem "Nicht VZ" sicher Deinen Spaß haben.


    Wenn Du aber aber den moderneren Motor, mehr Fahrspaß und on top noch mehr Reichweite und eine Ladeleistung von bis zu 185 kW willst, dann ist der VZ vielleicht eher die richtige Wahl. Und die Farbe dark forest green ist allein dem VZ vorbehalten ;)


    B.t.w.: Ausstattungsbereinigt beträgt der Aufpreis zum VZ (ausgehend von der Edition Dynamic 77 kWh) rund 3780€. Dafür gibt's dann die größere Batterie, den besseren Motor und die grandiosen Sabelt Sitze. Und das ist durchaus angemessen, finde ich.

    Braucht man's (im Sinne von benötigen)? Sicher nicht. Aber die meisten Autoanschaffungen haben bei den Wenigsten doch etwas mit reiner Vernunft zu tun....

    Ab wann nach Bestellung macht es denn Sinn den CUPRA Concierge Service anzufragen ?

    Wenn Du bei Bestellung Deine E-Mailadresse angegeben hast und die auch vom Verkäufer korrekt an Cupra übermittelt wurde, ist sie mit Deiner Bestellung verknüpft und Du bekommst regelmäßig E-Mails, an denen Du in etwa den Stand der Dinge erkennen kannst. Die E-Mails folgen relativ genau und reproduzierbar einer Chronologie.

    Schau mal in meiner Signatur unter das Schaltfeld "Wie isset gelaufen?".


    Ich habe von vornherein mit dem Ziel "Mitte/ Ende Mai" bestellt, weswegen mein Zeitstrahl bis zu Mail "Optimal Aufladen" nicht beispielhaft für aktuelle Bestellungen sein dürfte.


    Der Chatbot im Conciergeservice hat die Antwortmöglichkeiten

    - Bestellt

    - In Planung

    - In Produktion

    - Produziert

    - In Transport

    - Ausgeliefert


    Aaaaalso: die Abfrage über den Conciergeservice mach m.E. etwa ab dem Zeitraum Sinn, ab dem Du die E-Mail "Optimal Aufladen" bekommen hast. Etwa ab diesem Zeitpunkt gibt es auch Statusmitteilungen im Conciergeservice.

    Wenn alle Daten von Deinem Verkäufer übermittelt wurden, müsstest Du aktuell im Status "Bestellt" sein. Erst ab dem Zeitpunkt der E-Mail "Optimal Aufladen" kannst Du mit weiteren Statusänderungen rechnen.

    sehr cool - und meiner Meinung nach günstig!

    Spannenderweise kostet die ganz schwarze Lucca bei JE Design mit rund 287€ sogar mehr als die Copper-R mit rund 282€.


    Es wird daher wohl bei mir, wie oben schon geschrieben, die Lucca in schwarz aus dem Reifenhandel. Macht ja unter Strich gut 300€ allein bei den Felgen aus.


    Aber bei JE-Desing gibt's noch Adapterringe, damit die Cupra Nabenabdeckung auch auf der Lucca gefahren werden kann- dann gibts wenigstens einen kleinen kupferfarbenen Akzent ;)

    Also das Thema kW und kW/h wird leider in vielen Foren und auch bei vielen Gesprächen durcheinander verwendet, mal ein schöne Erklärung von "staatlicher Stelle ;) :

    .......

    Physikstunde und Klugscheissermodus Ende ;)

    ....dann verwende doch beim "Klugscheissen" wenigstens auch die korrekte Maßeinheit, nämlich kWh ;)

    Servus zusammen,


    hab eine Frage zum Tracking…. Was kann ich denn mit dem Kommissions-Key anfangen???

    Damit kannst Du im WhatsApp Chat den Status Deiner Bestellung abfragen.

    Hier ist die Rufnummer, mit der Du den Chat starten musst:

    Bildschirmfoto 2025-04-10 um 10.55.45.png


    Du wirst dann folgenden Nachrichten bekommen:


    "Welcome. Bei deinem CUPRA Concierge Service. Wir sind schnellstmöglich für dich da. Danke für deine Geduld.

    Für mehr Infos zum Datenschutz klicke hier: http://www.seat.de/datenschutz.html."


    "Hi. Ich bin Cara. Dein digitaler CUPRA Assistent. Leider erreicht uns deine Nachricht außerhalb der Geschäftszeiten. Diese sind Mo.-Fr. von 8:00-20:00 Uhr und Sa. von 9:00-17:30 Uhr. Kann ich dir mit einer der folgenden Optionen weiterhelfen?"


    Der Rest, der dann noch kommt, ist selbsterklärend.


    Wenn Du Dich innerhalb der Geschäftszeiten dort meldest, kannst Du einfach im Chat per Text nach dem Status der Bestellung fragen.