Beiträge von MW-1969

    Ich arbeite seit Corona überwiegend im Homeoffice.


    --> ich fahre hauptsächlich nur noch Kurzstrecke, was dem Verbrenner auf Dauer nicht gut tut (Dieselpartikelfilter, Ölfilter, ständig kalter Motor...).


    Der Born muss nicht erst warmgefahren werden, um damit Spaß zu haben;

    einfach einsteigen und man kann sofort Vollgas geben, ohne Rücksicht auf die Motortemperatur nehmen zu müssen.


    Es muss nach Belastung (Autobahn) kein Turbo kaltgefahren werden , der Born kann sofort abgestellt werden.


    Desweiteren schätze ich am E-Auto:

    - Lineare Kraftentfaltung- annähernd konstantes Drehmoment.

    - Standheizung,

    - Vorklimatisieren


    Nach fast 1 Jahr Born möchte ich nie wieder auf einen Verbrenner umsteigen.

    Wenn Ihr Paragraph 14a EnWG umgehen möchtet, sagt dem Elektriker, er soll bei der Meldung einfach "kritische Infrastruktur " anhaken.


    Kritische Infrastruktur ist scheinbar von 14a ausgenommen und es darf die Leistung nicht gedrosselt werden.

    Der Tip iistaber ohne Gewähr 😉

    Und ein Tipp an alle, die die Meldung der WB dem Elektriker überlassen.

    Weist den Elektriker darauf hin, dass er bei der Anmeldung auf keinen Fall einen Haken bei "kritischer Infrastruktur " setze darf.

    Das hat mein Elektriker leider verbockt.


    Nun kann ich mich mit dem Netzbetreiber rumärgern, der behauptet, dass kritische Infrastruktur von der Reduzierung des Netzentgeltes ausgeschlossen ist.

    Ich verstehe nur noch Bahnhof: Warum soll eine WB Teil der kritischen Infrastruktur sein?

    Nur weil jemand den Haken falsch gesetzt hat!

    Ich bleib aber hartnäckig: Ich bin meiner Verpflichtung der Steuerbarkeit gem.Paragraph 14a EnWG nachgekommen und möchte im Gegenzug die Reduzierung gem.Modul 1 erhalten.


    Umstieg auf E-Auto wird einem hierzulande nicht leicht gemacht. Manchmal meint man, es ist gar nicht gewollt und es werden einem nur Steine in den Weg gelegt.

    Bestandsschutz hast Du nur, wenn die WB vor 2024 installiert und auch vor 2024 gemeldet wurde.

    Wenn die WB jetzt erst gemeldet wird, muss sie steuerbar sein, und das muss der Elektriker bei Meldung bestätigen.


    Welch ein Graus in Deutschland 🙈🙉

    Man kann die Box mit 3,7 Kw betreiben, das ist nicht meldepflichtig.

    Nicht ganz richtig: Wenn man eine 11KW Wallbox dranhängt und diese auf 3,7KW drosselt und ausschließlich gedrosselt laufenlässt, ist die WB trotzdem meldepflichtig .

    Entscheidend ist die maximal mögliche Leistung.


    Betreibt man jedoch eine WB, die nicht mehr als 3,7KW kann, dann entfällt die Meldepflicht.

    Ab 3,7KW muss die WB vom Netzbetreiber zusätzlich gem. Paragraph 14a EnWG noch steuerbar sein.


    Wer soll das alles noch verstehen?


    Diese ganzen Regularien hätten mich letztes Jahr fast in den Wahnsinn getrieben.

    Und das Schlimme dabei: Frag mal 3 Leute (z.B. Elektriker, Netzbetreiber, Wallboxhersteller): Du bekommst 5 unterschiedliche Antworten

    Deswegen lassen sich viele bei uns in der Gegend nur noch eine 16A oder 32A CEE-Drehstomsteckdose in die Garage legen und schließen daran dann einen großen Ladeziegel an. Diese Ladeziegel sind ja steckerfertig, somit legal durch einen Laien bedien- bzw. einsteckbar und damit braucht man an der Stelle keinen Elektriker mehr.

    Aber Du betreibst die WB dann illegal mit allen versicherungsrechtlichen Konsequenzen.


    Auch mobile Wallboxen, die man nur an eine CEE abstöpseln muss, sind meldepflichtig!