Nehmt doch einfach die Primärquelle die hier schon so oft verlinkt wurde. Dort heißt es zum einen:
ZitatDie Höhe des zu versteuernden Einkommens
ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die
maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026
können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der
Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.
Ich lese können, das ist ungleich müssen. Somit sollte man es ein Stück weit in der Hand haben. ob man z.B. 2025 noch schnell erledigt oder hinauszögert.
Wirklich bindende Details wird's aber erst in der Förderrichtlinie geben, die Ende Februar veröffentlicht wird.