Beiträge von Benni

    MW-1969

    2. Das Kabel in Stahlrohren direkt unter dem Pflaster zu verlegen. Plastikrohre waren mir zu gefährlich,da diese brechen könnten und der Splitt das Kabel beschädigen könnte.

    Guck, ich hätte da Kunststoff-Wasserrohre genommen und eben keine Stahlrohre, bzw. wenn schon Stahl, dann Edelstahl der Sorte 1.4571. Im Winter mußt Du halt mit Streusalz-Eintrag rechnen und da rostet Stahl gerne (auch manche Edelstähle). Ich habe jedenfalls für genau den gleichen Zweck bei mir schwarze Kunststoff-Wasserrohre eingesetzt, um die Laterne im Vorgarten unterm Pflaster hindurch mit Strom zu versorgen.


    Die Stahlrohre sind nicht am Schutzleiter angeschlossen,da sie sowieso im Boden liegen und dadurch sowieso geerdet sind.

    Das ist das, was ich meinte. Der Elektriker muss sich nicht an die Regeln der VDE halten, so lange er selber begründen kann warum seine Konstruktion nicht gefährlich ist. Wenn dann halt doch etwas passiert, kann er vor Gericht nicht auf die VDE verweisen, um sich zu entlasten. Aber tatsächliche Normen sind die VDE-Vorgaben nicht.

    Damit lässt Du mich jetzt wenigstens wieder ruhig schlafen.


    Der VDE ist aber auch mMn. oft äußerst übervorsichtig mit seinen Normen.

    Streng genommen sind die Regeln der VDE auch nur eine Empfehlung. Wenn der Elektriker diesen Empfehlungen folgt, trifft ihn im Schadensfall kein Verschulden. Wie sagte mein Professor in der Uni damals: „Die Regeln der VDE müsst ihr später nicht beachten. Schließlich seid ihr Dipl.-Ing. später die Leute, die die Regeln machen.


    Also kurzum: So lange die Leerrohre auf Putz liegen ist es relativ unwahrscheinlich, dass jemand mit einem Bohrer die Leitungen beschädigt und damit das Stromkabel gegen das LAN-Kabel kurzschließt.

    Zebedee


    Ernst gemeinte Frage: Wie gut bist du handwerklich? Frag den Elektriker mal, ob Du selber die Leerrohre montieren und die Kabel einziehen kannst. Das ist nämlich die Arbeit, die richtig in die Zeit und damit ins Geld geht und die kein Elektriker machen will. Und dann legst Du zwei Leerrohre, eines für Strom und das andere für LAN, weil beide Leitungen nicht zusammen in einem Rohr verlegt werden dürfen. Am Besten ziehst auch gleich das Kabel ein. Bei 35m müßte es eigentlich schon NYY 5x6 sein. Der Elektriker muss dann am Ende wirklich nur noch die Arbeiten machen, die er sicherheitstechnisch machen muss, nämlich anschließen.

    Noch dazu wurden Metallrohren bei der Besichtigung als sinnvoll erwähnt.

    Dem wage ich zu widersprechen. Metallleerrohre sind seit 100 Jahren nicht mehr Stand der Technik. Man nimmt heute graues Kunststoff-Stangenrohr. Die Metallrohre, früher hießen sie Bergmann-Rohr, weil sie von der Firma Bergmann hergestellt wurden, haben zu vielen tödlichen Unfällen geführt, weil bei einem Isolationsschaden sofort das Rohr selber unter Spannung stand. Kunststoffrohre sind selber isolierend, Metallrohre hingegen nicht.

    Aber ich bin ja selber auch nur ein kleiner Berufsschul-Pauker, der Elektriker ausbildet. Solltest Du doch Metallrohr einsetzen, musst Du jedenfalls jedes kleine Stückchen Rohr an den Schutzleiter anschließen und darauf hoffen, dass der Feherstrom-Schutzschalter funktioniert.

    für Plug-In Hybride sollte das E Kennzeichen dringend abgeschafft werden.

    Und dazu noch ein entsprechendes Tempolimit auf der Autobahn nach österreichischem Vorbild. Verbrenner - auch Hybride - dürfen dort nur noch 100 fahren, reine E-Autos 130. Also bei uns würde das bedeuten: Verbrenner nur noch 120 und E-Autos ohne Tempolimit. Auf einmal wäre der Porsche Taycan ein gesuchter Sportwagen. 8)

    Da könnte sich die Regierung auch sehr viel Geld sparen, die ganzen E-Auto Förderprogramme wären überflüssig.


    Ich muss halt nur dran denken, weil ich mit meinem Born mit E-Kennzeichen in Österreich mit 130 auf der Autobahn geblitzt wurde und dann nachweisen mußte, dass mein E-Auto ein "reines Elektrofahrzeug" und kein Hybrid ist, weil das aus dem deutschen E-Kennzeichen ja nicht ersichtlich ist.

    Ich warte schon täglich drauf,das mir der NB mitteilt, dass er eine iMSys zum Steuern der WB einzubauen möchte.

    Darauf warte ich schon seit 2 Jahren und ja, ich habe ein EMS daheim in Betrieb. Das Problem ist, dass die NEtzbetreiber technisch noch gar nicht soweit sind die iMSys zu steuern. Das ist eh DAS Problem bei der ganzen Geschichte: Da werden in Berlin Gesetze verabschiedet und allen Bürgern suggeriert, dass das alles funktioniert, dabei gibt es (bzw. gab es sehr lange Zeit) die technischen Grundlagen noch gar nicht. Die neuen Regelungen zur Härtung der Infrastruktur gegen Sabotage, es dürfen an gewissen stellen also keine chinesischen Komponenten verbaut werden, machen die Sache nicht gerade besser.


    --> https://www.tagesschau.de/ausl…-cybersicherheit-100.html

    Heute auf der Arbeit gehört: "Du (also ich) bist der Beweis, dass das Konzept 'E-Auto' funktioniert! 60.000km Jahresfahrleistung und das mit 90% Autobahnanteil ohne Tempolimit."


    Da ging es darum, dass sich manche Arbeitskollegen weiterhin Verbrenner kaufen wollen, weil E-Autos generell ja in jeder Ortschaft an die Ladesäule wollen. Wobei ich zugeben muss, dass der 77kWh Akku meines Borns schon grenzwertig klein ist. Ich hatte eigentlich eher an 100kWh Akku gedacht, mußte dann aber ganz plötzlich ein E-Auto kaufen, weil mein alter Verbrenner mit Motorschaden ein wirtschaftlicher Totalschaden war.

    Für die Traglast der Felgen und Reifen ist die maximale Achslast auf der Vorder- und Hinterachse entscheident. Die Gewichte, die man im Fahrzeugschein unter den Punkten 7.1 (für die Vorderachse) und 7.2 (für die Hinterachse) findet, sind jeweils durch 2 zu dividieren, weil an jeder Achse zwei Räder dran hängen. Das so errechnete Gewicht ist die Mindesttraglast, die Felge und Reifen bringen müssen.


    Bei meinem "nicht VZ" steht da:

    • 7.1 (Vorderachse): 1090kg
    • 7.2 (Hinterachse): 1260kg

    Da man auf beiden Achsen die gleichen Räder fahren will, man könnte auch unterschiedlich bereifen, nimmt man also den größten Wert von 1260kg, dividiert durch 2 ergibt das 630kg und diese 630kg müssen die Reifen und die Felgen mindestens tragen können. Das maximale Gesamtgewicht des Fahrzeugs ist unerheblich. Weil sich das Gewicht unterschiedlich auf die Achsen verteilt, kann man nicht einfach das Gesamtgewicht nehmen und durch 4 dividieren.