Stimmt es, dass der Versorger aber nur einmal für 6 Monate drossel darf und dann für ungedrosselte Lösung sorgen muss?
Der Versorger darf gemäß §14a innerhalb eines 24 Stunden Zeitraums für maximal 2 Stunden drosseln.
Stimmt es, dass der Versorger aber nur einmal für 6 Monate drossel darf und dann für ungedrosselte Lösung sorgen muss?
Der Versorger darf gemäß §14a innerhalb eines 24 Stunden Zeitraums für maximal 2 Stunden drosseln.
Ich weiß ja nicht ob du einen Wohnblock heizen musst, bitte sag dazu, das die WP wird auf 4,2 kW gedrosselt wird und nicht abgestellt.
Ich muss ein Zweifamilienhaus heizen. Wenn ich bei meiner Wärmepumpe den Schaltkontakt für die Leistungsreduzierung manuell aktiviere, fährt die komplett runter. Dabei würde es eigentlich ausreichen die Pumpe weiterlaufen zu lassen und nur die Notfall-Zusatzheizstäbe wegzuschalten.
Also wenn der Versorger drosselt, schaltet er bei mir de facto ab. Wie ich bereits sagte ist die rechtliche Seite das Eine, aber die technische Umsetzung ist eine ganz andere Sache.
Wobei das bei mir eh alles Blödsinn ist. Ich habe noch eine alte 22kW Wallbox, die Bestandschutz hat und zumindest bis 2028 nicht regelbar sein muss. Wie will der Versorger unterscheiden, ob ich jetzt mit 22kW lade oder nur mit 11kW und mit den „freien“ 11kW zwei Wärmepumpen betreibe, den PV-Akku aus dem Netz lade oder sonst etwas mache?
Versuch mal nur eine Wallbox, welche man selber ausgesucht hat, beim Elektriker anzuschließen. No way. Jeder will seine wallbox verkaufen.
Und, um das Ganze noch zu steigern:
Versuch mal ein komplettes System aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher, Heizungswärmepumpe, Brauchwasserwärmepumpe, mehreren Wallboxen und Lastmanagement an den Start zu bringen. Das Problem fängt schon damit an, dass nicht jede Heizung mit jeder PV-Anlage harmoniert. Da will einem jeder Handwerker dann seinen Hoflieferanten einbauen, aber die Geräte harmonieren nachher nicht miteinander.
Ich denke, dass das Hauptproblem eh aktuell bei der technischen Umsetzung der ganzen Regularien liegt. Konkret sagt z.B. mein Versorgungsnetzbetreiber, dass ich eigentlich ein intelligentes MEßsystem benötigen würde, es aber noch kein Messsystem am Markt gibt, das auch zuverlässig funktioniert.
Somit ist die Steuerleitung für die Drosslung ein Problem und über die OCPP-Funktion möchte das kaum ein Netzbetreiber.
Da werden die Netzbetreiber aber nicht drumrum kommen. Frag den Netzbetreiber noch einmal, ob Du die Wallbox aus deiner PV-Anlage bzw. deiner Speicherbatterie im Keller mit voller Leistung betreiben darfst, wenn er das Drosselsignal schickt, weil sein Netz überlastet ist. So lange Du den Strom selber produzierst, um damit die Wallbox zu betreiben, ist das Versorgungsnetz nämlihc gar nicht betroffen und der VNB darf nicht abregeln. Das Ding ist gerade vor Gericht gegangen, weil ein Netzbetreiber in Bayern an sonnigen Tagen die Photovoltaik-Anlage eines Supermarks bis auf null heruntergeregelt hat, so dass der Supermarkt dann nicht einmal mehr seinen Eigenverbrauch mit der Photovoltaik decken konnte sondern stattdessen täglich für hunderte Euro Strom zukaufen mußte. Das Gericht hat bestätigt, dass der VNB zwar die Einspeisung und auch den Netzbezug drosseln darf, weil es da ja um sein Netz geht, aber was man mit dem Strom in seinem Hausnetz macht, hat ihn nicht zu interessieren.
Ich habe das Problem gerade mit meiner Wärmepumpe: Ansage meines Klempners: "Ich kann ihnen einen 300 Liter Pufferspeicher in die Heizung einbauen, damit sie die Sperrzeit von maximal 2 Stunden überbrücken können. Aber der Puffer reduziert ihren Wirkungsgrad massiv. Stellen sie besser einen 10kWh Akku zusätzlich in den Keller und betreiben sie die Wärmepumpe während der Sperrzeit aus dem Akku. Der frißt nicht so viel Wirkungsgrad und ist auch viel flexibler für andere Dinge nutzbar. So, jetzt bring dem VNB mal bei, dass seine Steuerleitung nicht in die Wärmepumpe geht sondern in mein Lastmanagement und das das Lastmanagement dann die Last auf den Batteriespeicher "umschaltet".
Unser Versorger lässt nur Anmeldungen der Wallbox vom Elektriker zu, seit 2024 besteht ja Anmeldepflicht und die Box muss dimmbar sein.
Deswegen lassen sich viele bei uns in der Gegend nur noch eine 16A oder 32A CEE-Drehstomsteckdose in die Garage legen und schließen daran dann einen großen Ladeziegel an. Diese Ladeziegel sind ja steckerfertig, somit legal durch einen Laien bedien- bzw. einsteckbar und damit braucht man an der Stelle keinen Elektriker mehr.
Wie hast du das geschafft?
Ich habe bei Cupra angerufen (keine E-Mail oder sonstwas, darauf reagieren sie nicht) und nach dem Traglastgutachten für die Cyclone-Felge gefragt und dieses 3 Tage später per E-Mail zugeschickt bekommen. Die Felge kann 630kg tragen. Mein Born hat auf der Hinterachse eine maximale Achslast von 1260kg (siehe Fahrzeugschein). Die Vorderachse kann weniger tragen. 1260kg/2=630kg. Die Last ist durch 2 zu dividieren, weil an jeder Achse ja zwei Räder angeschraubt sind. Die maximale Traglast der Felgen von 630kg reicht für meinen Born also so gerade eben aus. Hab dann die Reifen bestellt, alles montiert und bin damit zum TÜV gefahren, der die Einzelabnahme gemacht hat. Wichtig ist, dass Du einen TÜV-Prüfer benötigst, der §21 Abnahmen machen darf. Der Kommentar des Prüfers war: "Dafür bin ich ja Dipl.-Ing.!" ![]()
Fertig war die Laube...
Aber wenn das alles passt, sollte es natürlich kein Problem und schnell erledigt sein.
Ich habe ja auf meinem Born die Cupra Cyclone Felgen durch die Einzelabnahme gejagt. Das hat 20 Minuten gedauert.
Frage; wenn ich für unseren VZ Zubehörfelgen mit den Maßen 8x20 ET50 kaufe und mit 215er Winterreifen bestücke muss ich diese doch nicht extra eintragen lassen, oder?
Wie die Anderen schon sagten müssen die Felgen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE) für den Born VZ mitbringen. Haben sie dieses Papier nicht, mußt Du zur Einzelabnahme und sie eintragen lassen. Neben dem Durchmesser, der Breite und der Einpresstiefe gibt es ja auch noch die notwendige Traglast der Felgen siwe das Lochbild der Radbolzen und den Durchmesser des Kragens in der Mitte zur Zentrierung auf dem Radlager.
Was betreibt man denn heutzutage noch temporär über den Anzünder im Innenraum (ungleich USB)?
Ladegerät für Makita 18v Akkuschrauber-Akkus... Mit denen kann man dann auch eine Mikrowelle betrieben. ![]()
deshalb sind Raucherpakete wohl aus der Mode gekommen. 🤷🏻♂️
Ich habe auch als Nichtraucher ansonsten immer das optionale Raucherpaket geordert. Ich brauche einfach die Zigarettenanzünder-Buchse zum Anschluss elektrischer Geräte und den Aschenbecher zum Aufbewahren von Kleingeld. Was ich hingegne sofort aus den Autos rauswerfen würde sind die elendigen Cupholder. Die verunstalten jedes Fahrzeug und sind einfach nur unpraktisch. Da wäre mein ein rechteckiges Staufach an gleicher Stelle lieber als dieser Scheiß!
SO ein E-Auto hat halt kaum Abwärme- Beim Benziner hätte die Abwärme des Motors über Nacht den Schnee an der Stelle locker weggeschmolzen.