Alles anzeigenAlso da sind einige Aussagen aber so nicht ganz korrekt, kurze Google Suche bringt das:
Wallboxen bis zu 11 kW müssen lediglich angemeldet werden. Der Netzbetreiber darf der Installation nicht widersprechen.
Eine Genehmigung benötigen Wallboxen ab einer Leistung von über 11 kW.
Eine Wallbox mit 11 kW darf entweder vom Anschlussinhaber (Eigentümer/Mieter) oder einem zertifizierten Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Installation muss jedoch immer von einem qualifizierten Elektriker vorgenommen werden.
In der Praxis übernimmt der Elektriker oft die Anmeldung als Serviceleistung
Eben das stimmt leider so nicht wegen §14 seit 2024. Auch 11 kw Boxen müssen steuerbar sein, damit sie der NB auf 4;2 kw drosseln kann. Für die Steuerbarkeit ist der Elektriker notwendig und ggf. ein umfangreicher Umbau älterer Sicherungskästen, denn nur dann kann der Elektriker dem NB die Steuerbarkeit nachweisen.