meiner Auffassung nach gilt bei Nichtlieferung unter diesen Umständen die leichte Fahrlässigkeit was im Vertrag eindeutig geregelt ist.
Sollte jemand mit seiner Änderung aufgrund Umschlüsselung nicht zufrieden sein sollte er sich Rechtsbeistand holen und nicht blind auf Kommentare von mir oder ändern hier im Forum hören.
Hiermit würde ich vorschlagen dieses Thema ruhen zu lassen.