So wie ich es verstehe will er die monatlichen Fixkosten klein halten, damit er bei Krankengeldbezug noch genug am Monatsende übrig hat.
Im Privatbereich gab es meines Erachtens nach noch nie Sinn eine Sonderzahlung zu leisten. Im gewerblichen Bereich nach dem BFH-Urteil 11/24 auch nicht mehr wirklich.
Seit letzterem muß die Sonderzahlung über die Laufzeit verteilt in gleichen Raten abgeschrieben werden, davor konnte diese am Zahldatum in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Aktuell nutzen die Händler die Sonderzahlung aber auch als Rabattinstrument. Beim neuen Born ist eine Sonderzahlung von ca. 2.800 EUR im Vertrag vereinbart, wovon ca. 1.300 EUR der Händler übernimmt.
Der Restbetrag sind die Überführungskosten mit ca. 1.500 EUR. Die sind wahrlich auch sehr hoch aber unter 1.200 EUR habe ich da nichts in der Gegend gefunden.