ZitatNein, es ist nicht vom Septemberverbrauch abhängig... Informiert euch am besten immer bei der Regierung direkt, nicht in irgendwelchen Foren, Portalen, Schmierblättern...
Man kann eine örtliche Tageszeitung als Schmierblatt bezeichnen...
Nichtsdestotrotz bleibt die Erfassung des Jahresverbrauches 2022 eine angenommene Verbrauchsermittlung, da wohl kaum alle Anbieter genau zum 31.12.2022 eine tatsächliche Ablesung durchführen können oder werden, um den Verbrauch für die Berechnung zu ermitteln.
Wie die praktikable Ermittlung eines 80%-Verbrauches des Vorjahres erfolgt, ist noch nicht genau festgelegt (Absichtserklärung Vorjahresverbrauch - alles noch ein bisschen unscharf).
Wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass alle, die in 2022 einen höheren Stromverbrauch durch Anschaffung z.B. eines E-Fahrzeuges oder einer Luft-Wärmepumpe haben, in gewisser Weise nicht richtig entlastet werden, obwohl sie deutlich zur Reduktion von fossilen Brennstoffen beitragen.