BAFA Elektroauto Förderung - Garantie Cupra 2023 für den Born - 2024?

  • Habe mir das mit der online Zulassung mal angeguckt. Hier in Saarlouis geht das. Der Brief liegt auch schon vor, Versicherungsbestätigung liegt vor, elektronischer Ausweis liegt vor, doch es scheint, dass die Zulassung scheitert, da der Brief bei der Behörde und ich somit den Code nicht habe. Bin maximal angepisst...


    Danke CDU! So wird das mit der Energiewende leider nichts...


    JohnnyT

  • Hallo,

    Ich stecke im gleichen Dilemma... der Born kommt kommende Woche und ist noch nicht angemeldet.

    Jetzt habe ich in den Widerrufbedingungen folgendes gefunden:


    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter

    Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.


    Habe jetzt gleich mal pauschal widerrufen.

    Sollte doch passen oder?

  • Die Passage gilt jedoch nur, wenn auch das Fahrzeug unter "ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln..." gekauft wurde - also nach dem Fernabsatzgesetz. Details stehen im gleichen Abschnitt.

  • Das heisst?


    Ich habe das alles per Email und Telefon gemacht. Unterlagen natürlich ausgedruckt und unterschrieben eingesendet.


    Hier der komplette Absatz:

    Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

    widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter

    Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Autohaus von der Weppen GmbH & Co. KG,

    Heilbronner Str. 305, 70469 Stuttgart, +49711-268680, kontakt@von-der-weppen.de) mittels einer

    eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss,

    diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des

    Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Hier der Auszug aus einer interne Mail

    von Cupra an meinen Händler bezüglich der Umweltbonus-Garantie:


    Zusätzliche Förderung CUPRA Born - Leasing Rate ab 299 €




    Garantie der Umweltprämie / Born Aktionen ab 10.07.2023




    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe CUPRA Partner:innen,




    von 10.07.2023 bis 31.08.2023 werden wir beim CUPRA Born unseren Kunden eine Rate von 299 € anbieten können. Unterstützt wird dies mit einer nationalen taktischen Kampagne inkl. einem Radiospot (PN230379).


    Um diese Rate darstellen zu können erhalten Private End- sowie GK9000-Kunden zusätzlich zur bisherigen Prämie eine weitere Auftragsprämie in Höhe von 1.520,39 € (netto).


    Weiter garantiert die SEAT Deutschland GmbH für alle Privatkunden, die einen CUPRA Born bis einschließlich 31.08.2023 erwerben den Umweltbonus in einer Höhe von insgesamt bis zu 7.177,50 €. Folgend finden Sie die Informationen*, welche auf der CUPRA.de an die Kunden kommuniziert wird.


    Für Großkunden können Sie auch bis zum 31.08. attraktivere Konditionen anbieten, welche sich wie folgt aufteilen:




    • 0%-7% Mengennachlass-Stufe: 3% Prämie
    • 8%-10% Mengennachlass-Stufe: 2% Prämie

    Die jeweilige Prämie bezieht sich auf die UPE (netto).


    *Informationstext zur Garantie der Umweltprämie:

    Jetzt noch bis zum 31.08.2023 für den CUPRA Born entscheiden und e-Mobilitätsprämie in Höhe von 7.177,50 € sichern1

    Für alle CUPRA Born, die bis zum 31.08.2023 von Privatpersonen bestellt werden, sagt CUPRA die e-Mobilitätsprämie in Höhe von 7.177,50 € zu.


    Bei einer Bestellung deines CUPRA Born bis zum 31.08.2023 sichert dir die SEAT Deutschland GmbH die für das Jahr 2023 geltende e-Mobilitätsprämie zu, damit du bei Erfüllung der sonstigen geltenden Förderbedingungen die derzeit geltende BAFA-Förderung in Höhe von insgesamt bis zu 7.177,50 € für deinen CUPRA Born in Anspruch nehmen kannst.


    Falls der zugesagte Liefertermin für das Jahr 2023 doch nicht eingehalten werden kann und du infolgedessen die für das Jahr 2023 geltende Fördersumme nicht mehr beantragen kannst, brauchst du dir keine Sorgen zu machen: sofern du einen Förderantrag für das Jahr 2024 stellst, erstatten wir dir in diesem Fall den Differenzbetrag zwischen der Fördersumme 2023 und 2024 – sowohl für den Hersteller- als auch für den Bundesanteil!



    1Gültig für alle Kauf- und Leasingverträge für einen CUPRA Born, die bis zum 31.08.2023 durch private Endkunden abgeschlossen werden. Die e-Mobilitätsprämie in Höhe von 7.177,50 € setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil von 2.677,50 € brutto und dem Bundesanteil von 4.500 €. Beim Bundesanteil handelt es sich um einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährten Zuschuss, dessen Auszahlung erst nach positivem Bescheid auf den von dir gestellten Antrag erfolgt. Der Herstelleranteil wird direkt beim Kauf oder Leasing in Abzug gebracht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung in Höhe von 7.177,50 € endet grundsätzlich mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel und spätestens am 31.12.2023. Für alle CUPRA Born Bestellungen bis zum 31.08.2023 und voraussichtlichem Auslieferungstermin bis zum 31.12.2023 sichert dir jedoch die SEAT Deutschland GmbH den Erhalt der für das Jahr 2023 geltenden Fördersumme zu, sofern du unverzüglich nach der Zulassung des Fahrzeugs den BAFA-Förderantrag ordnungsgemäß unter www.bafa.destellst. Sollte sich der Auslieferungstermin verschieben und die für die Fördersumme erforderliche Zulassung nicht mehr bis 31.12.2023 möglich sein, übernimmt die SEAT Deutschland GmbH sowohl für den Bundes- als auch Herstelleranteil den Differenzbetrag zwischen der für das Jahr 2023 und der für das Jahr 2024 geltenden Fördersumme. Hiervon ausgenommen sind Bestellungen mit einem im Voraus geplanten Auslieferungstermin nach dem 31.12.2023

  • Noch interessehalber wie das bei euch ablief mit dem Händler. Ich habe in meinem Leasingvertrag eine Sonderzahlung von 8xxx.xx Euro stehen, aber durch die vereinbarte monatliche Leasingsumme (vermutlich durch die oben genannte Auftragsprämie) folgende schriftliche Nebenvereinbarumg außerhalb des Vertrages per Mail.


    1. gerne bestätige ich Ihnen, dass die Sonderzahlung in Höhen von 6.636 € von Ihnen bezahlt werden müssen. Die restlichen 1.525,54 € müssen von Ihnen nicht bezahlt werden.


    War für mich damals schon irreführend und hätte ich nicht weiter drüber nachgedacht, aber wird hier was vom Händler anders gehandhabt als eigentlich vorgesehen?


    Suche auch leider wie viele nun einen Ausweg oder Verhandlungsapielraum...

  • Auch wenn es vielen weh tut zu akzeptieren, weder der Händler noch Cupra oder VW hat mit dem ganzen Schlamassel irgendetwas zu tun.

    Deshalb besteht auch keine Möglichkeit gegen Cupra oder den Händler "vorzugehen". Was sollen die denn bitte falsch gemacht haben?!

    Jeder ist persönlich in Vorleistung in Form der BAFA Prämie gegangen und war selber dafür verantwortlich die zu beantragen.

    Etwas vorzustrecken und sich danach wieder zu holen birgt immer ein Risiko. Das Risiko ging dieses Mal nicht auf.