Klimaanlage funktioniert nicht richtig, Werkstatt aufsuchen

  • Nachdem das Fahrzeug ab Montag bis Freitag in der Werkstatt auf dem Hof stand, wurde am Freitag mit der Fehlersuche begonnen. Nachmittags rief mich der Meister an. Es ist ein Teil von der Klimaanlage kaputt und muss getauscht werden, Kosten ca 700 Euro. Nach seiner Nachfrage bei Cupra wegen der Kostenübernahme, hat Cupra die Kostenübername abgelehnt. Bin richtig sauer. Das Fahrzeug ist 3 Jahre alt und hat 29.000 km. Habe es vor 3 Monaten gekauft beim VW / Cupra Händler und es ist jetzt schon das zweite mal in der Werkstatt. Was meint ihr besteht Aussicht mit einem Anwalt die Kostenübername einzuklagen?

    Vor drei Monaten gekauft - dann müsste das unabhängig von einer bestehenden Garantie unter die Sachmangelhaftung des Händlers fallen, bei dem du das Auto gekauft hast. Warst du auch bei diesem Händler vorstellig? Sonst kannst du den ja einmal darauf hinweisen.


    Mein Auto hat heute beim Einsteigen auch erstmals diese Meldung gegeben. Eine schlechter funktionierende Klimaanlage ist mir bisher nicht aufgefallen. Wenn die Meldung heute Nachmittag immer noch da ist, rufe ich bei Cupra an, bin zum Glück noch innerhalb der Garantieverlängerung.

    Seit 04.11.2024: Cupra Born 58 kWh e-Boost – MJ 2023 – Eisweiß - Software 1771 (Over the Air)

  • Müsste das nicht eigentlich innerhalb der Gewährleistung vom Händler übernommen werden, bei dem du den Born gekauft hast?

    Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler.

    CUPRA Born 77 kWh - MJ2022, FIN: 154**, SW: 3.8.1 (16.07.25 OTA-Update OUM4), 3.5.3 (27.02.25 OTA-Update OUM1), 3.5.2 (07.02.25 OTA-Update OUL9), 3.2.1 (20.07.23 "Over-the-Autohaus"), 3.0 (28.06.22 Auslieferung)

  • Müsste das nicht eigentlich innerhalb der Gewährleistung vom Händler übernommen werden, bei dem du den Born gekauft hast?

    Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler.

    Seit der neuen Regelung in 2022 beträgt die Beweislastumkehr bei Gebrauchtwagen nicht mehr 6 sondern 12 Monate :saint:

    (Beweislastumkehr (§ 477 BGB)

  • Nachdem das Fahrzeug ab Montag bis Freitag in der Werkstatt auf dem Hof stand, wurde am Freitag mit der Fehlersuche begonnen. Nachmittags rief mich der Meister an. Es ist ein Teil von der Klimaanlage kaputt und muss getauscht werden, Kosten ca 700 Euro. Nach seiner Nachfrage bei Cupra wegen der Kostenübernahme, hat Cupra die Kostenübername abgelehnt. Bin richtig sauer. Das Fahrzeug ist 3 Jahre alt und hat 29.000 km. Habe es vor 3 Monaten gekauft beim VW / Cupra Händler und es ist jetzt schon das zweite mal in der Werkstatt. Was meint ihr besteht Aussicht mit einem Anwalt die Kostenübername einzuklagen?

    Hast du dann keine 1 jährige Gebrauchtwagengarantie?

  • Vor drei Monaten gekauft - dann müsste das unabhängig von einer bestehenden Garantie unter die Sachmangelhaftung des Händlers fallen, bei dem du das Auto gekauft hast. Warst du auch bei diesem Händler vorstellig? Sonst kannst du den ja einmal darauf hinweisen.


    Mein Auto hat heute beim Einsteigen auch erstmals diese Meldung gegeben. Eine schlechter funktionierende Klimaanlage ist mir bisher nicht aufgefallen. Wenn die Meldung heute Nachmittag immer noch da ist, rufe ich bei Cupra an, bin zum Glück noch innerhalb der Garantieverlängerung.

    Die VW Werkstatt ist nicht der Händler wo ich das Auto gekauft habe. Die kontaktieren aber jetzt den Verkäufer dort und melden sich bei mir.

  • Ja habe ich. Da sind aber Verschleissteile ausgeschlossen. Anscheinden ist das Bauteil ein Verschleissteil.

    Dann gilt aber trotzdem die Beweislastumkehr von weiter oben. Würde das nicht kampflos hinnehmen. Es hilft auch mit der VIN bei Cupra selbst anzurufen bzw. denen zu schreiben. Hat mir schon 250€ Gutschein für den Werkstattbesuch gebracht.

  • Dann gilt aber trotzdem die Beweislastumkehr von weiter oben. Würde das nicht kampflos hinnehmen. Es hilft auch mit der VIN bei Cupra selbst anzurufen bzw. denen zu schreiben. Hat mir schon 250€ Gutschein für den Werkstattbesuch gebracht.

    Werde das auf jeden Fall nicht hinnehmen. Notfalls über den Anwalt.

  • Ja habe ich. Da sind aber Verschleissteile ausgeschlossen. Anscheinden ist das Bauteil ein Verschleissteil.

    Die Garantiebedingungen der vermutlich abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantie können Dir am Arsch vorbei gehen. Die Gebrauchtwagengarantien sind eh für'n Arsch und mindern lediglich das Gewährleistungsrisiko des Verkäufers.

    Hier hat es dann eben nicht jenes Risiko gemindert, aber das ist auch nicht Dein Problem.


    Um welches angebliche Verschleißteil geht es denn?

    Richtiges Auto:
    Skoda Superb 2.0 TDI, 130 kW, 60 l (reicht locker für 1.200 km im BEV-Schleichmodus), MJ 2015


    E-Schleicher:
    CUPRA Born, 150 kW, 58 kWh, MJ 2023
    Wallbox: openWB series 2, 22 kW