Erste FL 2026/MJ2027 Besitzer - Erfahrungsberichte, Fragen, Antworten

  • Das hat aber nicht zwingend was mit Schneeketten zu tun. In allen ECEs, die ich angeschaut habe, stand die Klausel bzgl. Übereinstimmung mit dem CoC. Und für nicht-Cupra Felgen musst du ja auch sicher sein, dass die Felgengrößen erlaubt sind.


    Berichte gerne, wie du dich letztendlich entscheidest bzw. was dein Händler antwortet.

    Bzgl. der Schneeketten bin ich mir auch noch nicht sicher. In 10 Jahren Skifahren musste ich nicht einmal welche aufziehen, deshalb könnte ich an sich auch drauf verzichten. Selbst die Pässe sind im Winter immer schnell geräumt.


    Aber ich denke mir, was ist wenn ich es doch mal brauche, oder vlt. doch im Winter mal nach Skandinavien will?! :S

    Zu den Schneeketten:

    Die Tabelle aus dem Handbuch schränkt lediglich ein, auf welchen spezifischen Rad-Reifen-Kombinationen Schneeketten montiert werden dürfen, weil sonst im Radkasten zu wenig Platz für die Ketten ist. Der letzte Satz sagt ja nur aus, dass für alle anderen Größen Schneeketten nicht genutzt werden dürfen.


    Da für mich Schneeketten keine Rolle spielen ist doch "nur" die ABE maßgebend, ob die Nicht-Cupra-Felgen/Reifen zulässig sind (und diese natürlich eine gültige ABE haben).


    Solange die ABE also für genau diesen Typ ausgestellt ist und man die Auflagen im Gutachten einhält, darf man nach meiner Recherche die Felge doch völlig legal und eintragungsfrei fahren – ganz unabhängig davon, welche Einzelgrößen im CoC des eigenen Fahrzeugs gelistet sind. Bei ECE Felgen sieht das leicht anders aus (CoC).


    Variante 1 (ECE): Setzt voraus, dass die Maße 1:1 mit den Ab-Werk-Vorgaben im CoC-Papier übereinstimmen.


    Variante 2 (ABE): Ist das eigenständige Gutachten des Felgenherstellers. Solange das Fahrzeug (7593/ASY, 170 kW) im ABE-Gutachten aufgeführt ist und eventuelle Auflagen eingehalten werden, müsste ECE – und damit auch das CoC-Papier – völlig irrelevant sein.