Auf jeden Fall nicht abwimmeln lassen.
Die Cupra Werkstechniker wissen davon und haben auch den Parametersatz, den sie über die Diagnosegeräte einspielen können. Leider steht das anscheinend den Werkstätten (noch immer) nicht zur Verfügung.
Auf jeden Fall nicht abwimmeln lassen.
Die Cupra Werkstechniker wissen davon und haben auch den Parametersatz, den sie über die Diagnosegeräte einspielen können. Leider steht das anscheinend den Werkstätten (noch immer) nicht zur Verfügung.
Hier beim ID.7 auch. Anscheinend ist da eine Temperaturgrenze von ca. 5 Grad.
Wobei diese Gewährleistungsansprüche dann beim Auftraggeber, der "Volkswagen Versicherungs Service GmbH" liegen dürften und diese nicht automatisch auf den Fahrzeugeigentümer übergehen.
Guter Punkt. Beim Born hatten wir ja noch keinen Garantiefall, aber beim Sharan hatte ich da gar nicht drauf geachtet.
Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass es eine unangemessene Benachteiligung wäre, wenn der VVD diese Gewährleistung nicht an den Eigentümer abtrittt. Bislang musste ich das aber noch nicht rausfinden und hoffe, dass mir das erspart bleibt.
Da der Reifen noch immer breiter als die Felge ist und nur 2mm weiter außen steht, sollten Distanzscheiben nicht nötig sein. Da ist beim Born genug Freiraum um die Felge herum.
Andere Felgen mit den Maßen haben sogar eine ABE. Aber wenn es nicht freigegeben ist, muss man halt zum TÜV.
Für mich sieht das so aus, dass Borbet halt eine generische Freigabe geschrieben hat ohne weitere Prüfung oder gar Anbauversuch.
Bei uns hier in Deutschland wurde der Fix fürs Abbiegelicht im Januar auf unseren Born eingespielt und er funktioniert.
Da musste aber erst der Cupra-Techniker kommen, weil es sich um eine "Großhandelsmaßnahme" handelt, die nicht als TPI in der Werkstattdatenbank auftaucht.
Ich hatte es als sicherheitskritischen und damit erheblichen Mangel direkt in Weiterstadt bei der Seat GmbH reklamiert, weswegen wir dann nach 4 Monaten und drei schriftlichen Mahnungen endlich den Technikertermin hatten.
Bei erheblichen Mangeln hat man das Recht auf Wandlung, was dann Bewegung in die Sache brachte.
Jetzt haben wir nur noch "normale" Mängel und da ich seit 5 Wochen auf den Technikerbericht warte, wird es wohl eine weitere Mängelrüge mit Minderungsforderung werden.
Kurze, auf die konkrete Situation angepasste Zusammenfassung der Rechtslage (hatten wir schonmal hier im Forum):
Vertragspartner ist beim Cupra Neuwagen die Seat GmbH, und nicht der Vermittler im Autohaus. Bei Gebrauchtwagen ist das vertragsabhängig, teilweise auch Seat direkt, meist aber der Händler.
Die Garantie läuft in der Regel über die Volkswagen Versicherungs Service GmbH. Die gilt als Dritter, weswegen eine Leistung dieser formal eine Reparaturbeauftragung wäre, die eine neue Gewährleistung auf die Werkstatt-Dienstleistung auslöst.
Das lässt sich schwer sagen. Der Born wird im wesentlichen fürs Pendeln über 60km hin und 60km zurück verwendet (50% Autobahn mit viel Verkehr). Den ID.7 nehmen wir für die Langstrecke und tägliche Kurzstrecke (2*15km). Bei der Kurzstrecke dominiert dabei der Heizungsverbrauch.
Kann man also nicht vergleichen.
Zumindest auf der Autobahn bei 160 scheint der Verbrauch nahezu identisch zu sein, trotz des erheblichen Größen- und Gewichtsunterschieds.
Beide zeigen mir da an der selben Stelle ca. 30kWh/100km an.
Mit dem 77er Akku schafft man dann mit dem Tourer auf der Langstrecke bei dauerhaft mit 130km/h (Voreinstellung im Tempomat wenn frei) und Frost ca. 230km (80-10%), bei 23kWh/100km. Bei 10 Grad und trocken waren das dann schon 270km bei 20kWh/100km.
Im Sommer sollte das in Richtung 300km gehen.
Bei weniger als 130 geht natürlich auch mehr, aber das ist bekanntlich nicht jedermanns Sache.
Mehr dann ggf. an anderer Stelle im Forum.
Wie ist es bei der Marke VW und Skoda?
Bei unserem ID.7 Tourer sind gerade auch 90% voreingestellt.
Mal schauen, ob es im Frühling auf 80% zurückgeht.
Bei uns habe ich die Wallbox auf 4,2kW limitiert, da der PV Akku nur 5kW liefern kann.
Trotz der höheren Ladeverluste im Vergleich zu 11kW macht das Sinn, weil der Akkustrom nochmal viel günstiger ist als der Netzstrom.
Allerdings lädt das Auto dann tagsüber mit bis zu 11kW, wenn PV Leistung verfügbar ist.
Eine Limitierung im Auto macht da weniger Sinn, außer man hat eine "dumme" Wallbox, die das nicht selbst steuern kann, und will die PV Nutzung dadurch zumindest etwas optimieren.
Den Zuständigkeitslimbo wird man nur lösen können, indem man Cupra eine Diagnose machen lässt, diese durch Reparatur bestätigen lässt und dann nichts außer einer Kalibrierung zahlt.
Die Kalibrierung reicht man dann mit Diagnose ggf. bei Carglass ein.
Oder man geht zuerst zu Carglass, reklamiert eine fehlerhafte Kalibrierung und lässt diese nacharbeiten. Wenn das nicht hilft (ggf. weil sie es nicht hinkriegen), verfährt man wie oben.
So oder so hat man viel Ärger und muss unter Umständen in Vorleistung gehen.