Damit haben wir 2 Fälle, wobei bei einem das Ersatzfahrzeug bezahlt werden müsste.
Laut Cupra Care Broschüre steht im Anhang:
Ersatzfahrzeug bei Reparatur > 1 Std.:
Für alle CUPRA Fahrzeuge und SEAT CUPRA Fahrzeuge ab Modelljahr 2019 bei Reparaturen, die eine Reparaturzeit von mehr als einer Stunde haben.
Ausgeschlossen sind Wartungen und Inspektion.
Ausschlaggebend für die Bereitstellung des Fahrzeugs ist die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs.
Das Fahrzeug gilt als fahrbereit/fahrsicher, wenn es am Straßenverkehr teilnehmen kann und ein Betrieb des Fahrzeugs nach der Straßenverkehrsordnung zulässig ist.
Was mir nicht klar ist, muss das Fahrzeug für die Kostenübernahme nun Fahrbereit sein oder nicht.
Ich würde es so interpretieren das es Fahrbereit sein muss.