Beiträge von MW-1969

    War bei beiden Sharans und bei diversen Mercedes auch so: Erster Wechsel Bremsflüssigkeit nach drei Jahren.

    Vermutlich, weil zu Beginn alles frisch ist. Nach dem ersten Wechsel bleibt ja etwas alte Flüssigkeit immer im System.

    Weil da manche schludern ist 2 Jahre sicherer, aber eigentlich nicht nötig.

    Die Sicherheitsmarge ist erheblich. Woanders wird nur nach Bedarf bzw. alle 4 Jahre gewechselt.

    Vielen Dank für die Erläuterung. Klingt plausibel.

    Ist ja interessant: Die Hersteller wissen oder setzen voraus, dass in den Werkstätten "geschlunzt" wird. Dann wird das Intervall lieber mal auf 2 Jahre gekürzt . Zahlen muss es der Kunde. Zielführender wäre, wenn Cupra eine Arbeitsanweisung für korrektes Arbeiten an die Werkstätten rausgeben würde.

    Wobei die Aussage vom Support wenigstens nachvollziehbar ist.

    Die Pauschalaussage vom Händler ist halt Käse.

    Ja stimmt, die Aussage vom Support ist für mich auch nachvollziehbar und wäre für mich iO.

    Der Support verweist aber letztendlich darauf, dass ich mich an den Händler wenden soll, der die Werksgarantie pauschal bei Nachrüstung ausschließt.


    Ich glaube, ich frag mal bei anderen Cupra Händlern in meiner Gegend an.

    Leider noch nicht.

    Ich bin immer noch am Hadern wegen Verlust der Werksgarantie.


    Aber meine Einschätzung: Die Leute haben wirklich Knowhow. Hatte schon telefonisch Kontakt und ein gutes Gefühl. Die Firma hat schon bei mehreren Borns und Id 3s AHKs verbaut.

    Und die Bewertungen, die man im Internet findet, sind auch top.

    Wenn ich eine AHK nachrüsten lasse, dann nur dort.


    Hast Du evtl neue Infos zur Werksgarantie?




    Bei mir wie folgt:


    Händler:

    Wenn AHK nachgerüstet wird, grundsätzlich Verlust der Werksgarantie


    kupplung-vor-ort.com:

    "Werksgarantie bleibt im vollen Umfang erhalten "

    ( nur mündliche Aussage, worauf man nichts geben kann)


    Cupra Kundenservice:

    "Ihr Anliegen zur Nachrüstung einer Anhängerkupplung verstehen wir sehr gut. Gerade für gelegentliche Transporte ist das eine praktische Lösung. Die von Ihnen erwähnte Kupplung mit E-Zertifikat und TÜV-Gutachten klingt nach einer durchdachten Option.

    Was Ihre Frage zur Herstellergarantie betrifft: Grundsätzlich kann eine Nachrüstung von Zubehörteilen Auswirkungen auf die Garantie haben, insbesondere dann, wenn durch die Nachrüstung ein Schaden am Fahrzeug entsteht, der auf die Modifikation zurückzuführen ist. Ob und in welchem Umfang die Garantie davon betroffen ist, hängt jedoch vom konkreten Einbau, der technischen Umsetzung und der Bewertung durch CUPRA ab.

    Da wir im zentralen Kundenservice keine technische Prüfung oder verbindliche Aussagen zur Garantie übernehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihren CUPRA-Partner vor Ort zu wenden. Die Kolleginnen und Kollegen dort können Ihre Anfrage individuell prüfen und Ihnen eine verlässliche Auskunft zur Nachrüstung und zur Garantie geben. Sollten Sie keinen CUPRA-Partner haben, können Sie sich unter unserer Händlersuche gerne einen passenden Partner heraussuchen. "




    Alle winden sich und man erhält keine konkrete Aussage.

    Nutzt ihr denn für die WR andere Wagenheber oder lasst ihr machen?

    Ich hab zwar GJR , bin aber hier ein Sonderfall. Ich bin der einzige Verrückte hier im Forum, der ein Notrad nachgerüstet hat.

    Ich hab natürlich auch einen Wagenheber benötigt.

    Ich kann diesen empfehlen, für den ich mich entschieden habe:


    https://www.amazon.de/gp/aw/d/B0CZXPWPG1?psc=1&ref=ppx_pop_mob_...


    Macht einen sehr stabilen Eindruck und kommt mit den 2t meines VZ gut zurecht

    (kein Verwinden o.ä.).

    Man muss nur den V-Ausschnitt des Gummipads etwas vergrößern, so dass auch die Plastikverkleidung des Schwellers reinpasst.

    20250725_152101.jpg


    * Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.