Was mir nicht klar ist, muss das Fahrzeug für die Kostenübernahme nun Fahrbereit sein oder nicht.
Ich würde es so interpretieren das es Fahrbereit sein muss.
Über den Sinn des Satzes kann man sich streiten, er kann sicher auch so verstanden werden, wie du es interpretierst. Das würde aber bedeuten, dass es keinen kostenlosen Ersatzwagen gibt, wenn das Auto nicht fahrbereit ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie genau das aber nicht gemeint haben.
Die Antwort vom Autohaus steht aus. Bin gespannt und werde berichten. Durch den Defekt ist jedenfalls mein Wischwasserbehälter nahezu leer gelaufen. Und damit bestand auch keine Reinigungsmöglichkeit der Frontscheibe mehr. Das find ich schon nicht mehr fahrsicher, jedenfalls wärs bei der HU ein erheblicher Mangel.