Beiträge von Benni

    Überleg mal: von 170kW in der Bestellung auf 140kW zu fallen, wäre auch heftig! Und ob das rechtlich noch okay ist, wage ich zu bezweifeln bzw. schreit das nach Ärger.

    Diese Reduzierung um 30kW wäre eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Produkts, weswegen Du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder Nachbesserung verlangen könntest. Wie Cupra es dann schafft dir ein 170kW Fahrzeug hinzustellen ist ihr Problem und nicht deins.

    Kann der Netzbetreiber auf eine altertümliche Steuerleitung bestehen? Denn es gibt ja durchaus WBs mit EEBus-Schnittstelle, die bei vorhandener LAN-Anbindung die Steuerleitung nicht brauchen.

    Der Versorgungsnetzbetreiber (kurz VNB) kann dir einen Rundsteuerempfänger (kurz RSE) an den Zäler anschließen und von dort auf altertümlichen Steuerleitungen bestehen. Was Du dann mit den Steuerleitungen am anderen Ende machst, ist aber Dein Ding. Du must als Anlagenbetreiber "nur" sicherstellen, daß bei einer Abregelung der Leistung deine Anlage wirklich die Leistung runterfährt. Ich habe hier die Photvoltaik-Wechselrichter und die Wallboxen von SMA. Gesteuert wird das Ganze mit dem Data Manager M vom selben Hersteller. Dieser Lastmanager hat extra einen Eingang für den Anschluss des Rundsteuerempfängers. Von dort gibt er die passenden Steuerbefehle dann per LAN an die Wechselrichter und Wallboxen weiter. Ob der VNB auch eine Bastellösung a la evcc akzeptiert weiß ich nicht. Mein Lastmanager hat extra diverse Zertifikate, auf das die Software auch funktioniert.


    Das Problem: Versuch mal als privater Mensch mit denen in einen Austausch zu kommen. Du kommst gar nicht zu den verantwortlichen Personen und der Rest nimmt dich nicht ernst..

    Das ist das Hauptproblem. Um überhaupt mit dem VNB kommunizieren zu können, mußt Du ein Elektriker sein, der im Installateursverzeichnis des VNBs eingetragen ist, der also einen Betrieb im Einzugsgebiet des VNBs angemeldet hat. Einfach nur den Meisterbrief zu haben oder den Dipl.-Ing. Elektrotechnik reicht nicht. Es hängt alles an dem Gewerbeschein und der Eintragung ins Installateursverzeichnis. Wie gesagt bilden wir an der Berufsschule selber Elektriker aus. Wir sind fünf Elektroingenieure, ein Meister und ein Staatlich geprüfter Techniker und wir alle sind nicht in der Lage mit dem VNB zu kommunizieren, eben weil wir alle nicht im Installateursverzeichnis stehen. Wir alle haben kein Gewerbe im Elektrohandwerk angemeldet. Aber auch ohne den Gewerbeschein traue ich mir als Ingenieur schon zu so eine Anlage hochzuziehen. ;)


    Aktuell ziehe ich mich darauf zurück die technischen Anschlussbedingungen (kurz TAB) des jeweiligen Netzbetreibers zu lesen. Diese haben sie häufig veröffentlicht. Da findet man schon manche Details, wenn auch nicht alle.

    Damit man sie auf 4,2 kW hochdimmen kann?

    Damit der Netzbetreiber kontrollieren kann, ob Du eine 1-phasige oder eine 3-phasige Wallbox betreibst. Da geht es weniger ums Dimmen als viel mehr darum, dass die Schieflasten im Drehstromnetz nicht zu groß werden. Bei der Anmeldung der Geräte, wird bei uns immer gefragt, ob es Drehstromgeräte sind, die die Außenleiter L1, L2 und L3 gleichmäßig belasten oder ob es Wechselstromgeräte sind, die nur einen Außenleiter belasten. Da wird dann auch gefragt, ob sie an L1, L2 oder L3 angeschlossen sind.


    Bei meinen Drehstrom-Wallboxen ist es ähnlich. Da diese Geräte auch auf 1-phasigen Betrieb umschalten können, sind sie folgendermaßen angeschlossen:

    • Wallbox 1: L1, L2, L3
    • Wallbox 2: L2, L3, L1
    • Wallbox 3: L3, L1, L2

    Schalten die Wallboxen dank Lastmanagement auf 1-phasigen Betrieb, wird so L1, L2 und L3 belastet.

    Dann wirst du ja auch wissen was so 60kWh Akku und das drumherum kostet.

    Ich habe hier ein Angebot für einen 200kWh Akku liegen, allerdings ohne Wechselrichter. Da steht unten 19.990€ unterm Strich. Mit dem entsprechenden 30kVa Wechselrichter werden das dann wohl 28.000€.

    Weniger als 60kWh geht bei einem so großen Wechselrichter eh nicht, weil da der Ladestrom schon 0,5C beträgt und der Akku langfristig gegrillt wird. Bei 200kWh wäre der Ladestrom bei 0,13C, es ist also sehr viel schonender für den Akku, was die erwartbare Anzahl an Ladezyklen angeht. Drum gehen in den Hybrid-Autos ja auch die Akkus so schnell kaputt. Die Alkus sind einfach zu klein für die Entladeleistung, die ihnen abverlangt wird.


    Allein die beiden E-Autos, die schon da sind, nehmen sich 20MWh im Jahr. Gerade bin ich nach Hause gekommen mit Akkustand 12% bei meinem 77/82kWh Born und morgen um 5.45 Uhr, das ist in 7.15 Stunden muss er auf 90% SOC sein und das Auto vorgeheizt haben. 90%, damit er wieder den täglichen Umlauf schafft und nicht zwischendrin an die Schnellladesäule muß.


    Da müssen jetzt also in 7 Stunden 60kWh rein. Da ist das 11kW AC Laden schon knapp. 😥

    Die Wallbox kann 22kW, es ist auch alles beim Netzbetreiber zugelassen, nur gibt es keine bezahlbaren Fahrzeuge, die 22kW AC können.

    Ich weiß ja nicht was du da treibst?

    Zwei Wärmepumpen mit zusammen 6kW (Brauchwasser und Heizung getrennt) und dazu zwei (evtl. bald drei) Wallboxen. Dazu werkelt hier noch eine 27kWp Solaranlage auf dem Dach.


    Im Winter erreichen wir in dem Zweifamilienhaus durch die E-Auto Laderei an manchen Tagen durchaus Tagesverbräuche von 200kWh. Selbst im Sommer sind an manchen Tagen 150kWh angesagt. Unser jährlicher Stromverbrauch liegt bei 35MWh. Dafür sind aber auch die 6.000€ Dieselrechnung, die 5.000€ Gasrechnung und die 5.000€ Benzinrechnung weggefallen.


    Mein Klempner hat mich auf die Idee mit dem großen Akku gebracht, weil man den viel flexibler nutzen kann als einen Warmwasser-Pufferspeicher, eben um auch im Sommer den Eigenverbrauch nach oben zu schrauben und im Winter mit dynamischen Stromtarifen dann aus dem Netz laden zu können, wenn es dank Windstrom günstig ist.

    Wolle-e

    Meine Lösung sieht derweil so aus: Ich lege mir einen großen Akku (60kWh oder mehr) samt 30kVa Batteriewechselrichter in den Keller, der im Winter immer zu mindestens 50% gefüllt ist. Ggf. wird aus dem Netz nachgeladen. Wenn der Netzbetreiber gemäß §14a dann drosselt, läuft der ganze Laden dann für die 2 Stunden mit voller Leistung auf Batteriestrom weiter.

    Ich weiß ja nicht ob du einen Wohnblock heizen musst, bitte sag dazu, das die WP wird auf 4,2 kW gedrosselt wird und nicht abgestellt.

    Ich muss ein Zweifamilienhaus heizen. Wenn ich bei meiner Wärmepumpe den Schaltkontakt für die Leistungsreduzierung manuell aktiviere, fährt die komplett runter. Dabei würde es eigentlich ausreichen die Pumpe weiterlaufen zu lassen und nur die Notfall-Zusatzheizstäbe wegzuschalten.


    Also wenn der Versorger drosselt, schaltet er bei mir de facto ab. Wie ich bereits sagte ist die rechtliche Seite das Eine, aber die technische Umsetzung ist eine ganz andere Sache.


    Wobei das bei mir eh alles Blödsinn ist. Ich habe noch eine alte 22kW Wallbox, die Bestandschutz hat und zumindest bis 2028 nicht regelbar sein muss. Wie will der Versorger unterscheiden, ob ich jetzt mit 22kW lade oder nur mit 11kW und mit den „freien“ 11kW zwei Wärmepumpen betreibe, den PV-Akku aus dem Netz lade oder sonst etwas mache?

    Versuch mal nur eine Wallbox, welche man selber ausgesucht hat, beim Elektriker anzuschließen. No way. Jeder will seine wallbox verkaufen.

    Und, um das Ganze noch zu steigern:

    Versuch mal ein komplettes System aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher, Heizungswärmepumpe, Brauchwasserwärmepumpe, mehreren Wallboxen und Lastmanagement an den Start zu bringen. Das Problem fängt schon damit an, dass nicht jede Heizung mit jeder PV-Anlage harmoniert. Da will einem jeder Handwerker dann seinen Hoflieferanten einbauen, aber die Geräte harmonieren nachher nicht miteinander.


    Ich denke, dass das Hauptproblem eh aktuell bei der technischen Umsetzung der ganzen Regularien liegt. Konkret sagt z.B. mein Versorgungsnetzbetreiber, dass ich eigentlich ein intelligentes MEßsystem benötigen würde, es aber noch kein Messsystem am Markt gibt, das auch zuverlässig funktioniert.


    Somit ist die Steuerleitung für die Drosslung ein Problem und über die OCPP-Funktion möchte das kaum ein Netzbetreiber.

    Da werden die Netzbetreiber aber nicht drumrum kommen. Frag den Netzbetreiber noch einmal, ob Du die Wallbox aus deiner PV-Anlage bzw. deiner Speicherbatterie im Keller mit voller Leistung betreiben darfst, wenn er das Drosselsignal schickt, weil sein Netz überlastet ist. So lange Du den Strom selber produzierst, um damit die Wallbox zu betreiben, ist das Versorgungsnetz nämlihc gar nicht betroffen und der VNB darf nicht abregeln. Das Ding ist gerade vor Gericht gegangen, weil ein Netzbetreiber in Bayern an sonnigen Tagen die Photovoltaik-Anlage eines Supermarks bis auf null heruntergeregelt hat, so dass der Supermarkt dann nicht einmal mehr seinen Eigenverbrauch mit der Photovoltaik decken konnte sondern stattdessen täglich für hunderte Euro Strom zukaufen mußte. Das Gericht hat bestätigt, dass der VNB zwar die Einspeisung und auch den Netzbezug drosseln darf, weil es da ja um sein Netz geht, aber was man mit dem Strom in seinem Hausnetz macht, hat ihn nicht zu interessieren.


    Ich habe das Problem gerade mit meiner Wärmepumpe: Ansage meines Klempners: "Ich kann ihnen einen 300 Liter Pufferspeicher in die Heizung einbauen, damit sie die Sperrzeit von maximal 2 Stunden überbrücken können. Aber der Puffer reduziert ihren Wirkungsgrad massiv. Stellen sie besser einen 10kWh Akku zusätzlich in den Keller und betreiben sie die Wärmepumpe während der Sperrzeit aus dem Akku. Der frißt nicht so viel Wirkungsgrad und ist auch viel flexibler für andere Dinge nutzbar. So, jetzt bring dem VNB mal bei, dass seine Steuerleitung nicht in die Wärmepumpe geht sondern in mein Lastmanagement und das das Lastmanagement dann die Last auf den Batteriespeicher "umschaltet".

    Unser Versorger lässt nur Anmeldungen der Wallbox vom Elektriker zu, seit 2024 besteht ja Anmeldepflicht und die Box muss dimmbar sein.

    Deswegen lassen sich viele bei uns in der Gegend nur noch eine 16A oder 32A CEE-Drehstomsteckdose in die Garage legen und schließen daran dann einen großen Ladeziegel an. Diese Ladeziegel sind ja steckerfertig, somit legal durch einen Laien bedien- bzw. einsteckbar und damit braucht man an der Stelle keinen Elektriker mehr.