so, ich habe das Thema mal weiter analysiert
in meinem Leasingvertrag zum ID3, sowie der Bestellung die ich ja unterschrieben habe steht tatsächlich und unabänderbar zur Dienstleistung (Wartung &Inspektion) "... . Der Leistungsanspruch endet mit Erreichen der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung."
Ein Witz! Tatsächlich hat mich der Verkäufer nicht darauf hingewiesen, noch habe ich das beim Unterschreiben verstanden, weil ich da tatsächlich nicht wusste, dass der ID3 einen ZweijahresRhythmus ohne Kilometerbegrenzung hat.
Wahrscheinlich hätte ich aber auch wenn ich gewusst hätte, dass es keine Kilometerbegrenzung gibt, nicht verstanden was ich da für einen Unsinn unterschreibe.
Eigentlich ist solch eine Passage in dem Vertrag nicht rechtssicher, weil sich hier zwei Vertragsgegenstände widersprechen, nehme ich die "freien" Mehrkilometer in Anspruch, dann verfällt die bezahlte Wartungsleistung.
So, der ID3 wie auch der Cupra erinnert einen an die Wartung und zwar 30 Tage vor Ablauf. Kann das jemand bestätigen für den Cupra?
Ich werde also recht genau 29 Tage vor Leasingende schon den Wartungstermin für meinen ID3 terminieren, so dass wenn ich dort ankomme die Erinnerung zur Wartung leuchtet, dann sollte die Wartung ja stattfinden können sofern ich unter der Laufleistung bin.
Und dann kann ich ja nochn Monat rumdüsen und die 2500 "freien" Überkilometer voll machen, schaffe ich natürlich nicht in nem Monat
.
so der Plan.
Heisst aber auch, ich lasse die monatlichen 19,35 für das Wartungspaket für den Born mal sein und zahle die lieber in nen ETF ein ..., langt dann am Ende sicher locker für die 2 Wartungen bei 48 Monaten.
In meinem Leasingvertrag vom ID3 habe ich direkt keine weitere Passage zu dem "Lease&Care" Paket gefunden, in dem irgendwas von Kilometeraufstockung oder so steht, aber im Notfall würde ich da bei VW nachfragen ....