Beiträge von Plueschmors

    In den Kaufvertrag den ich vorgestern zugesendet bekommen habe steht auch August 2026 als unverbindlicher Liefertermin.

    Was stand denn bei den anderen Bestellern so als unverbindlicher Liefertermin im Vertrag? Und passte der Termin oder wurde doch früher oder später geliefert?

    In meinem Kaufvertrag steht Juli 2026, bestellt habe ich am 27.01.26. Produktion soll voraussichtlich und nicht garantiert im Mai stattfinden. Dann kommt noch Lieferzeit und Vorbereitung beim Händler, sollte also so im Juni/Juli fertig sein zur Abholung.

    Ok mit der ZV ist es eine andere Sache, auch wenn manche das nicht wahrhaben wollen.


    Btw: Es macht ja auch keinen Sinn, dass man die einen Leute eine ZV unterschreiben lässt und andere werden einfach so umgestellt...

    Eine ZV ist nur notwendig, wenn das Facelift zu wesentlichen Änderungen führt (z.B. geringere Leistung, Wegfall bestellter Sonderausstattungen). Dann kann der Händler das Modell nicht einfach einseitig ändern und eine ZV ist zwingend erforderlich.


    Bei leichten Modellpflegemaßnahmen/Facelift (z.B. neue Scheinwerfer, leichte veränderte Innenaustattung), die oft mit dem Modeljahreswechsel einhergehen, ist keine ZV nötig. Hier greift der Änderungsvorbehalt in den AGB. Hier gibt es Klauseln, die dem Hersteller Änderungen während der Lieferzeit vorbehalten, solange diese zumutbar sind und das Auto nicht grundlegend verändert. Der Händler darf dann die modernere Version liefern.


    Mein Vater hatte so einen Fall vor ein paar Jahren bei Ford und ohne ZV das Facelift erhalten.


    Ob es eine ZV gab/gibt oder nicht, ist wahrscheinlich abhängig vom Händler und ob dieser sich zusätzlich zu den AGB von Cupra absichern möchte.

    Jetz wirds wild. Mein Händler behauptet sogar, dass die Produktion schon umgestellt wurde und dass ich sicher ein Facelift erhalte. Ich glaub dem aber nicht.

    Wird ja immer verrückter :D.

    Habe meinen Händler heute auch mal angeschrieben. Der hat anscheinend überhaupt kein Bock auf dieses Thema:

    "Das können wir momentan noch nicht absehen. Das wird erst bei der Produktion sichtbar. Wir bitten daher um Geduld, DANKE"

    hast du schonmal den Experten im WhatsApp Chat abgefragt. hab zeitgleich bestellt und ähnliche Konfiguration. vom Händler hab ich ebenfalls nur unverbindlich 07/26 als Liefertermin bekommen.

    der Experte hat mir nun kw17 genannt und bestätigt das es mj2026 ist (also VfL).

    Ja, gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Experten. Meiner ist aktuell unverbindlich und ohne Garantie für Mai geplant. Ich habe dann nachgefragt, ob man schon was zum Produktionsstart des FLs sagen kann und habe als Antwort “ab KW18 :)“ bekommen.

    Ein Facelift ist rechtlich und technisch ein anderes Modell.
    Cupra darf ohne ZV keine Umstellung vornehmen, und das System kann ohne ZV auch keine FL‑Codes zuordnen.
    Deshalb bekommt aktuell niemand ohne ZV ein FL – erst nach Freischaltung des neuen Konfigurators.


    Edit: Wie willst du sagen, dass eine optische Änderung eine Verbesserung ist. Das empfindet jeder anders. Und wenn ich vorher nicht zugestimmt habe, dass es anders ausschauen darf, dann kann mir das auch nicht als besser verkauft werden. Stelle dir mal vor das FL vom Born würde aussehen wie der Fiat Multipla, würdest du das akzeptieren wollen, weil es angeblich besser ist?! Ich glaube kaum...


    Aber ich klinke mich jetzt wieder aus der Diskussion aus, da sie sowie zu nix mehr führt.

    Hersteller können z.B. bei Lieferverzügen aufgrund von Produktionsumstellungen zum Facelift wechseln, oft unter Berufung auf AGB-Klauseln, die “freie Hand” beim Modellwechsel einräumen. Solche Klauseln gelten jedoch nicht automatisch als wirksam, wenn sie den Käufer unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).


    Cupra hat folgendes in den AGB stehen:


    2.1. Eine Abweichung von der bestellten Ausführung des Kraftfahrzeuges ist zulässig, wenn es sich um eine dem Käufer zumutbare geringfügige Änderung handelt, insbesondere bei serienmäßigen Abweichungen.


    Ich habe z.B. keine ZV bekommen/unterschrieben, allerdings gibt es auch noch alle von mir ausgewählten Sonderausstellungen. Ausser halt die 60 kWh 170 kW, da wäre noch offen, wie das gehandhabt wird… Vielleicht gibt es dann 79 kWh 170 kW.

    Meiner Meinung nach gibt es zumindest in meinem Fall keine unangemessene Benachteiligung und daher brauchen sie sich auch nicht mit einer ZV absichern.