Oke. Bei mir steht tatsächlich unverbindlicher Liefertermin und dann ein konkretes Datum. Ab diesem Datum kann ich das Autohaus dann auch in Verzug setzen.
Wenn unverbindlich oder ca. vor dem Termin steht, dann erst 6 Wochen nach dem Termin. Siehe vorheriger Post.
Ich hatte es ein paar Seiten vorher schon mal gepostet - ganz interessanter Artikel:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/lieferverzug-neuwagen/