Noch dazu kommt die Aussage, dass ein Smartmeter installiert werden muss, um den WB in Betrieb nehmen zu können.
Es ist korrekt, dass mit Installation eines steuerbaren Verbrauchers nach §14a EnWG (hier die Wallbox) die Pflicht zur Installation eines Intelligenten Messsystems (aka Smartmeter) besteht. Das hindert dich aber nicht an der Inbetriebnahme der Wallbox, solange das Smartmeter noch nicht da ist. Die allermeisten Messstellenbetreiber sind damit sowieso massiv in Verzug. Niemand kann von dir erwarten, bis zum Sanktnimmerleinstag zu warten, bis du die WB anschließen darfst.