Ich war eben auf dem österreichischen Cupra-Konfigurator und sehe da, dass die Farben andere Namen haben.
Ist das tatsächlich ein anderer Farbton, oder sind das nur unterschiedliche Namen, aber die gleiche Farbe?
Ich war eben auf dem österreichischen Cupra-Konfigurator und sehe da, dass die Farben andere Namen haben.
Ist das tatsächlich ein anderer Farbton, oder sind das nur unterschiedliche Namen, aber die gleiche Farbe?
Also bei mir steht "unverbindliches" Lieferdatum drauf. Soweit ich weiß kann man dann sechs Wochen nach Ablauf den Händler in Verzug setzen und eine Nachfrist setzen.
Bei "unverbindlich" kannste dem Händler gar nix.
Deshalb gibt es dieses Wort.
Egal wie lange der Liefertermin drüber ist.
Verzug kann man nur bei festen Lieferterminen geltend machen.
Nur wenn der unverbindliche Liefertermin gaaanz weit außerhalb des üblichen Liefertermindurchschnitts überschritten (!) wurde, kannste mal höflich fragen wann denn geliefert werden würde.
(Dies ist keine Rechtsberatung, aber erlebte und verschriftliche Urteilsergebnisse) 😉
Bei "unverbindlich" kannste dem Händler gar nix.
doch doch, das geht schon: https://www.adac.de/rund-ums-f…uf/lieferverzug-neuwagen/
"Einen unverbindlichen Liefertermin darf der Händler nach den gängigen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) um sechs Wochen überschreiten.
Erst nach Ablauf der sechs Wochen können Sie den Händler auffordern, zu liefern. Das machen Sie am besten schriftlich. Der Händler kommt mit Eingang dieser Aufforderung in Verzug."
Bei "unverbindlich" kannste dem Händler gar nix.
Deshalb gibt es dieses Wort.
Egal wie lange der Liefertermin drüber ist.
Und bevor jetzt jemand mit den NWVB kommt: Ja da steht "nach 6 Wochen"...
Aber der Händler und folgend dann der Hersteller wir immer mit "höherer Gewalt" oder ähnlichen Ausreden kommen und damit im argumentativen Recht bleiben.
Mein Rat: Sprecht vernünftig und offen mit Eurem Dealer und dann gibt es fast immer eine Lösung mit der jeder Leben kann.
Habt ihr Eurem Händler e"sauer-erpresst" und der schaltet ab, wirds blöd für den Kunden.
Natürlich heisst das nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss...
Alles anzeigenBei "unverbindlich" kannste dem Händler gar nix.
Deshalb gibt es dieses Wort.
Egal wie lange der Liefertermin drüber ist.
Verzug kann man nur bei festen Lieferterminen geltend machen.
Nur wenn der unverbindliche Liefertermin gaaanz weit außerhalb des üblichen Liefertermindurchschnitts überschritten (!) wurde, kannste mal höflich fragen wann denn geliefert werden würde.
(Dies ist keine Rechtsberatung, aber erlebte und verschriftliche Urteilsergebnisse) 😉
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/lieferverzug-neuwagen/
Unverbindlicher Liefertermin kann man nach sechs Wochen mahnen / In Verzug setzen, nach 8 Wochen dann stornieren. Bei verbindlichem Termin kann man den Händler unmittelbar in Verzug setzen.
Höhere Gewalt müsste z.B. auch stichhaltig begründet werden, einfach daher sagen reicht nicht. Ob das dann wirklich höhere Gewalt war oder nicht, muss dann in jedem Einzelfall entsprechend geprüft werden und notfalls dann sein Recht eingeklagt werden. Ob das dann der bessere Weg ist, vor allem wenn er langatmig sein kann, muss jeder selber entscheiden.
jap eben, erstmal abwarten und locker bleiben.
Quatsch!
Den (etwas unvollständigen) Artikel bis zum Ende lesen, kurz überlegen ob "4 Monate" in etwa das gleiche sind wie "gaaanz weit" und vll. die Entscheidung treffen das Wort "Quatsch" gegen ein anderes auszutauschen. 🤔😬
StarkStromer, in unseren Kaufverträgen ist definierten wie man bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermin vorgehen kann.
@alle: Leute,schaut euch einfach eure Kaufverträge an und sucht bei unklarheiten einen Rechtsbeistand.
Aber bitte hört nicht auf die Schlaumeier hier im Forum.
Aber bitte hört nicht auf die Schlaumeier hier im Forum.
Ja, da bin ich bei dir...👍
Um das Thema hiermit abzuschließen:
Genau das was üblicherweise im Kaufvertrag steht, hab ich gemeint und auch geschrieben.
Interessant wäre zu wissen, ob hier im Forum schonmal jemand diesen Weg gegangen ist UND dieser bedingungslos von den Vertragspartnern akzeptiert wurde.
Ich selbst habe leider nur (5) Fälle auf dem Tisch, die erst vor Gericht zu Gunsten des Leasingnehmers entschieden wurden.
Irgend einen Grund zur Verspäteten Lieferung gibt's halt immer.
Aber genug jetzt, jeder macht seine eigenen Erfahrungen.
Immer gleich mit irgendwas drohen (ob "im Recht" oder nicht) finde ich halt einen Trend der mir schon lange mehr nicht gefällt. 😥 Können wir nicht alle einfach mal wieder normal miteinander reden?...
Thema aus jetzt...
Der Born ist Cool, freut Euch drauf...😃
Kurzes Update zu meinem Born:
Heute Morgen nochmal länger mit meinem Händler telefoniert. Laut seiner Aussage haben sie sich meinen Fall inzwischen deutlich genauer angeschaut und intern bereits eskaliert. Er meinte selber wortwörtlich, dass bei meinem Auftrag „einiges scheiße gelaufen“ sei.
Er hat außerdem geprüft, ob die kleinen 58-kWh-/LFP-Modelle aktuell überhaupt gebaut werden und meinte, dass er durchaus Fahrzeuge mit kleinem Akku sieht, die bereits in KW23 eingeplant sind. Deshalb versuchen sie jetzt wohl aktiv, meinen Born priorisieren bzw. vorziehen zu lassen.
Falls das nichts bringt, soll das Ganze wohl sogar noch weiter eskaliert werden. Er sprach davon, notfalls einen Außendienstmitarbeiter mit einzubinden.
Zusätzlich wurde jetzt konkret über Ersatzmobilität gesprochen. Ziel vom Autohaus sei aktuell wohl, mich bis zur Auslieferung mobil zu halten, falls sich die Lieferung weiter zieht. Dazu stehen sie laut Aussage aktuell mit Leasing/Cupra im Austausch.
Danach habe ich nochmal den CUPRA WhatsApp-Service angeschrieben. Dort wurde mir diesmal plötzlich KW33 genannt. Vorher standen teilweise KW52, PW38 oder es konnte gar nichts gefunden werden. Scheint also aktuell wirklich Bewegung drin zu sein, auch wenn ich den Concierge-Service inzwischen nur noch mit Vorsicht genieße. 😅