Welche "Cupra-Garage"?

  • Hallo,


    Ich habe meinen Cupra Born wegen eines günstigen Angebots bei einem 500 km entfernten Händler bestellt. Dort wird auch ausgeliefert, das ging nicht anders. Ist auch ok.

    ich habe verstanden, dass ich meine "Cupra Garage" aber frei wählen kann, also einen Händler/Werkstatt in meiner Nähe. Ist das so richtig? Hat jemand mit sowas Erfahrung, ob das Konsequenzen irgendeiner Art hat? Garantiefall, ...

    Und muss die Rückgabe beim verkaufenden Händler geschehen, oder kann das in der nun neu gewählten Garage in meiner Nähe geschehen?

    Bisher: ID.3 60kWh Bj 2024 - bestellt für 6/2026: Cupra Born Dynamic Edition 60kWh

  • Wenn es um Leasing geht ist die Rückgabe auch immer beim ausliefernden Händler.


    Service und Garantiearbeiten kannst du überall machen lassen.

    Einzig Gewährleistungsthemen oder gar eine Rückabwicklung (Wandlung) geht nur beim ausliefernden Händler.

    Erstere durften aber dank der 5 Jahres-Garantie wohl nicht relevant sein.

    Cupra Born 58, Bestellt 10.21, Abholung 02.22, Rückgabe 02.26

    Cupra Born 60 Edition Dynamic, Bestellt 09.25, Abholung 02.26


    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • ich habe verstanden, dass ich meine "Cupra Garage" aber frei wählen kann, also einen Händler/Werkstatt in meiner Nähe. Ist das so richtig? Hat jemand mit sowas Erfahrung, ob das Konsequenzen irgendeiner Art hat? Garantiefall, ...

    Man kann die Werkstatt frei wählen und "auf dem Papier" hat das auch keine Auswirkungen bezüglich Garantie.

    In der Realität kann es aber vorkommen, dass das ortsnahe Autohaus (wenn es nicht nur Cupra-Servicepartner, sondern auch selbst Händler ist) bei Garantiefällen etwas "zickt", was Terminvergabe, Leihwagen etc. angeht.


    Hintergrund ist, dass gerade Garantie-Arbeiten, bei denen es um Software-Probleme geht und das Werkstatt-Personal oft "wie der Ochse vorm Berg" steht, vom Hersteller eher schlecht bezahlt werden im Verhältnis zum tatsächlichen Zeit-Aufwand der Werkstatt. Dies insbesondere dann, wenn schon die erste Aussage lautet "Da MUSS ich erst mal beim Hersteller nachfragen" und erst mal viel unbezahlte Zeit damit vergeudet werden muss, dem Problem auf die Spur zu kommen.


    Da spürt man schon die Unlust, sich mit der Sache zu beschäftigen, vor allem, wenn der Kauf des Fahrzeugs anderweitig getätigt wurde und man ein "Fremder" ist.


    Bei Inspektionen und anderen Arbeiten, die der Kunde selbst zahlen muss, sieht das wieder ganz anders aus. 😉

    Cupra Born MJ 25, 170kW, 60kWh, SW 5.2, Edition Dynamic, GJR, Vapor grey, Cargo, Pilot L, Sennheiser, Flux-Kompensator; EZ Anfang September 2024

  • Wenn es um Leasing geht ist die Rückgabe auch immer beim ausliefernden Händler.

    Das ist so nicht richtig, ich diesbzgl. mit der VW Leasing direkten Kontakt aufgenommen.

    Es gibt wohl unterschiedliche Arten von Leasingverträgen, aus dem Vertrag geht das wohl leider nicht immer so offensichtlich hervor.

    Wenn man das wissen möchte kann ich nur raten die VW Leasing anzurufen und das zu klären.

    Ich habe z.B. einen Leasingvertrag bei dem ich deutschlandweit zurückgeben darf und nicht unbedingt zu meinem ausliefernden Händler gehen äh fahren muß.

    Cupra Born Edition Dynamic, 170 kW, 60 kWh, Aurora Blue, Dinamica Pack Aurora Blue, Wärmepumpe, Cargo Pack, Head-up-Display, Sennheiser, Pilot XL Plus Pack

    18.12.2024 Bestelldatum - 13.01.2025 Übernahmedatum - 17.10.2024 Herstellungsdatum

    Wallbox: Tinkerforge WARP3 mit Überschussladen durch Photovoltaikanlage mit 16,4 kW Peakleistung & 13,8 kWh Speicher

  • Das ist so nicht richtig, ich diesbzgl. mit der VW Leasing direkten Kontakt aufgenommen.

    Es gibt wohl unterschiedliche Arten von Leasingverträgen, aus dem Vertrag geht das wohl leider nicht immer so offensichtlich hervor.

    Es kommt - wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe - darauf an, ob das Auto noch nach dem (vorherigen) Agentur-Modell geleast wurde oder nach dem (aktuellen) Händler-Modell.

    Ich weiß aber nicht mehr genau, wann die diesbezügliche Umstellung war.


    Das Agenturmodell hatte - auch für Gewährleistung oder gar Vertragsrücktritt (aka Wandlung) auch den Unterschied, dass der Vertragspartner CUPRA direkt war und nicht der ggf 700 km entfernte "Agent" mit dem man sich herumschlagen durfte.

    Das ist mittlerweile wieder anders.

    Wenn man das wissen möchte kann ich nur raten die VW Leasing anzurufen und das zu klären.

    Genau so! Denn nur diese darf das entscheiden.

    Cupra Born MJ 25, 170kW, 60kWh, SW 5.2, Edition Dynamic, GJR, Vapor grey, Cargo, Pilot L, Sennheiser, Flux-Kompensator; EZ Anfang September 2024

  • Das ist so nicht richtig, ich diesbzgl. mit der VW Leasing direkten Kontakt aufgenommen.

    Es gibt wohl unterschiedliche Arten von Leasingverträgen, aus dem Vertrag geht das wohl leider nicht immer so offensichtlich hervor.

    Wenn man das wissen möchte kann ich nur raten die VW Leasing anzurufen und das zu klären.

    Ich habe z.B. einen Leasingvertrag bei dem ich deutschlandweit zurückgeben darf und nicht unbedingt zu meinem ausliefernden Händler gehen äh fahren muß.

    Es mag sein das es solche Verträge gibt, aber auch zu Zeiten des Agenturmodells waren die vermutlich eher die Ausnahme als die Regel.

    Ich habe mich damit aber nie groß auseinandergesetzt, da ich lieber einen Ansprechpartner vor Ort habe und bin damit die letzten 8 Fahrzeuge gut gefahren bei überschaubaren Kostenunterschieden.

    Unabhängig davon macht es für die Leasinggesellschaft nur dann einen Unterschied wenn der ausliefernde Händler das Fahrzeug direkt kauft und selbst vermarkten möchte. Wenn das nicht der Fall ist muß der Wagen eh zur Sammelstelle transportiert werden.

    Cupra Born 58, Bestellt 10.21, Abholung 02.22, Rückgabe 02.26

    Cupra Born 60 Edition Dynamic, Bestellt 09.25, Abholung 02.26


    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.