Alles anzeigenRichtig,
zu Hinterfragen ist es dann, wenn der Reifen-Händler dir beim gleichen Fahrzeug sagt, dass er nichts anbieten kann, da sein System genau diese Unterscheidungen macht.
Am Ende zählt die Meinung eines Sachverständigen mehr, als die des Autohauses..
Wie gesagt:
Ich habe genau die oben genannte Ausagen (meiner hat auch 70kW Dauerleistung, damit geht´s dann!?) gegenüber TÜV und Sachverständigen angebracht und die von mir gebeschriebenen Aussagen erhalten.
Und da am Ende ICH für mein und gerade Veränderungen (Aftermarket-Felgen) verantwortlich bin (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), wieder hole ich mich gern.
Was jeder einzelne daraus macht, kann er dann am Ende selber entscheiden.
Ich finde es auch sehr Schade, dass es derzeit so uneinheitlich gehandhabt wird, wenn es doch eigentlich einen eindeutigen Prozess und Beschreibung für Gutachten gibt.
Was steht denn bei nicht-e-Boost-Borns unter "22" im Fahrzeugschein? Sollte dort "70.00kW / 30Min; Max. Power 150.00kW *BATTERIEKAZAPITÄT 62.0KWH*" stehen, dann wäre ja auch für diese Variante keine weitere Info außer "70 kW" in den Gutachten enthalten. Von den 150kW steht ja auch nichts in den Gutachten.