War nicht die Regel das es bei Anzeige im Fahrdisplay (meist ca. 30 Tage vor Ablauf des Fälligkeitsdatums) es gemacht werden müsste, da es ja dann fällig ist.
Bzw. wenn man sich den Aufwand sparen will, dann wird es halt berechnet sofern man bei Abgabe dann nicht drüber ist, was dann ggf. ein weiterer Wertverlust der dir berechnet wird wegen Garantieverlust ist, da Intervall nicht eingehalten.
Also in dem Fall ist es recht klar muss gemacht werden bzw. wird dir dann berechnet würde ich sagen.
Edit: Da es erst nach Abgabe/Leasingende ausläuft sehe ich in dem Fall zumindest kein großes Kostenrisiko durch möglichen dir Anlastbaren Garantieverlust.