Guten Abend zusammen,
Ich bin der Leo aus Oberbayern.
Ich war am Freitag beim Cuprahändler bzgl. Kauf eines gebrauchten Borns und habe das Thema Anhängerkupplung zum ziehen eines leichten Anhängers gestresst.
Wir haben dann zusammen bei Cupra angerufen mit dem Ergebniss, dass dann die Garantie erlischt.
Ich habe weiter recherchiert und herrausgefunden, dass der Born angeblich eine Stützlast von 80 kg hat und damit die Montage eines Fahrradträger die Garantie nicht gefährdet.
Ich könnte mit dieser Lösung gut leben, das hatte ich am Freitag leider nicht auf dem Schirm!
Kann das jemand so bestätigen ?
Viele
Grüße, Leo
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Das Thema AHK und Garantieverlust beschäftigt mich auch schon seit Längerem.
Ich beabsichtige auch eine AHK mit Zuglastfreigabe zu montieren.
Meine Meinung:
Nur die Tatsache , dass diese AHK montiert ist, kann nicht zum pauschalen Garantieverlust führen.
Cupra muss dir erst mal beweisen, dass du mit dieser AHK auch Anhänger gezogen hast und nicht nur einen Fahrradträger montiert hast, und dass der aufgetretene Schaden/Fehler aufgrund des Anhängerbetriebs verursacht wurde.
Beweislastumkehr!
Bei mir ähnlich wie bei Dir. Ich brauche die AHK nur für einen leichten Anhänger, um 3-4x/Jahr Grünzeug zum Wertstoffhof zu transportieren (max 300kg Zuglast).
Aufgrund der geringen Belastung schätze ich das Risiko, dass dadurch etwas kaputt geht, als gering ein.
Wenn 3 ausgewachsene Personen auf der Rückbank sitzen, muss der Born mindestens genausoviel leisten, als wenn er einen läppigen Anhänger mit 200kg ziehen muss.
Und wenn ich im Kofferraum 10 Säcke Betonesterich a 40 kg transportiere, interessiert das keinen. Hab ich jedoch einen AH mit 200 kg am Haken (und das über eine Stecke von 2-3km), soll auf einmal die Garantie futsch sein. Wer soll das noch verstehen?
Trotzdem ist klar: Ein Restrisiko, dass Cupra es auf die AHK schiebt, bleibt immer.
Mir wäre auch lieber, es gäbe eine Typisierung für die Zuglast seitens Cupra. Dann wäre man hinsichtlich Garantieansprüche zu 100% safe.
Das Thema Garantieverlust kocht komischerweise immer nur in Verbindung mit AHK auf.
Uns sollte klar sein, dass es bei allen Veränderungen am Born aufploppen kann, sei es Tieferlegung , Distanzscheiben, Codieren, Felgen (Fremdfabrikate), andere eintragungspflichtige Reifengrößen ...