Ein Zwang zu einer Fachfirma gibt kein Gesetz her.
Leider ist dem nicht so. Der Versorgungsnetzbetreiber (kurz VNB) kann verlangen, dass es ein Elektriker abzeichnet, der im Installateursverzeichnis des VNBs aufgelistet ist. Um in dieses Verzeichnis zu kommen, muss man einen Meisterbrief besitzen, einen Elektrotechnischen Betrieb führen, also ein Gewerbe angemeldet haben, und die Mindestausstattung an Meßtechnik vorweisen können, die der VNB fordert. Ich habe das Spielchen bei mir schon durch. Als Berufsschullehrer habe ich Arbeitskollegen mit Meisterbrief, die bei uns die angehenden Elektriker in der Werkstatt ausbilden. Selber habe ich den Kram sogar studiert und den entsprechenden Dipl. Ing.. Wir haben auch die geeigneten Meßgeräte, eben weil wir damit ja ausbilden. Trotzdem können wir keine Wallbox anmelden, eben weil unsere Elektro-Meister nicht im Installateursverzeichnis des VNBs gelistet sind. Wir können uns dort aber nicht listen lassen, weil wir als Pauker keinen Gewerbebetrieb angemeldet haben. Bei den PV-Anlagen hat der Gesetzgeber inzw. das Problem erkannt. PV-Anlagen darf jeder Elektriker anmelden, der irgendwo in Deutschland bei irgendeinem VNB in einem Installateursverzeichnis gelistet ist. Leider gilt dies nur für PV-Anlagen. Bei allen anderen Elektroarbeiten muss der Elektriker im Installateursverzeichnis des jeweiligen VNBs gelistet sein.
Und ja, das ist mitunter Gutsherrenart aus dem 18. Jahrhundert. ![]()