Die aktuelle Gesetzlage und das Gebaren von Versorgern und Elektrikern mach mich wild, ja. Leider. Schon kein Spaß mehr an E Mobilität. Keine Infrastruktur haben, aber für alle E Autos propagieren und Verbrenner abschaffen wollen, großes Kino ist das in D.
Beiträge von robby57
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Die Felgen sehen topp aus,wie teuer und wie eintragen, wäre auch meine Frage.
Gibt es die auch in 20 Zoll, evtl. mit ABE für den VZ.
Gibt es überhaupt Felgen mit ABE ohne Eintragung?
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Gibt es Wallboxen, wo man den Ladestrom beweisbar auf 4,3 kw drosseln kann? Das ist ja die Grenze ab der sich ein Versorger für die Wallbox interessiert, Stichwort §14 und Steuerbarkeit von Wallboxen.
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Meine Wallbox hat noch keine Möglichkeit der „Fern-Leistungssteuerung“ und für den Fall, dass ich auch nach 2028 nur 2 Jahre lang ein E-Auto lease (womöglich zwischendurch auch mal wieder ein Verbrenner), würde ich auf eine kostenspielige Nachrüstung ggf. verzichten (nur ab 4,3kW, dann Pflicht nach aktuellem Stand).
Kann man in einer Wallbox auf 6A gehen und den Strom auf unter 4,3 kw begrenzen, welche Wallbox kann das? Was genau muss man machen?
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Gut aber der VNB kann, so habe ich es verstanden, darauf bestehen, dass der Verteilerschrank und die Installation für so etwas vorbereitet ist. Oder irre ich?
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Mein Elktriker sagt, dass das mit dem LAN Kabel Quatsch ist. Die Steuerbarkeit wird durch ein Entsprechend adriges Stromkabel erreicht.
Und Steuerbar heißt ja auch, dass dem NB durch Elktriker die Wallbox angezeigt wird und der NB das genehmigt. Auch da gibt es das Missverständnis der nicht zu genehmigenden 11 kw Box. 11 kw kann der NB nicht ablehnen, sehr wohl aber die Art der Installation bzgl. Steuerbarkeit.
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Da mich der VZ an meine Golf GTI erinnert haben, musste es der nur der der sein. Gerade die Sitze findich Mega. Zudem ist der Verbrauch aller Born am niedrigsten und er hat die größte Batterie.
Rechne das aber alles nicht mit dem zu spitzen Bleistift.
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Also da sind einige Aussagen aber so nicht ganz korrekt, kurze Google Suche bringt das:
Wallboxen bis zu 11 kW müssen lediglich angemeldet werden. Der Netzbetreiber darf der Installation nicht widersprechen.
Eine Genehmigung benötigen Wallboxen ab einer Leistung von über 11 kW.
Eine Wallbox mit 11 kW darf entweder vom Anschlussinhaber (Eigentümer/Mieter) oder einem zertifizierten Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Installation muss jedoch immer von einem qualifizierten Elektriker vorgenommen werden.
In der Praxis übernimmt der Elektriker oft die Anmeldung als Serviceleistung
Eben das stimmt leider so nicht wegen §14 seit 2024. Auch 11 kw Boxen müssen steuerbar sein, damit sie der NB auf 4;2 kw drosseln kann. Für die Steuerbarkeit ist der Elektriker notwendig und ggf. ein umfangreicher Umbau älterer Sicherungskästen, denn nur dann kann der Elektriker dem NB die Steuerbarkeit nachweisen.
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Lösung für mich wird eine mobile Walbox, die im Strom auf 4,2 kw regelbar ist. Dann brauche ich keine Anmeldung beim Betreiber.
Problem schon bei 11kw Wallboxen auch mobilen ist der §14 der Steuerbarkeit. Steuern geht aber nur wenn Elektrik auf dem neusten Stand ist. Zudem gehen einige Versorger hin, wie in meinem Fall, dass nur Elektiker anmelden können.
Und selbst wenn man selbst anmelden kann, werden ja Rückfragen wegen Steuerbarkeit kommen, die man ohne umfangreichen Umbau nicht beantworten kann.
Evtl. lasse ich mir auch blauen CEStecker, der auf 3,7 Kw begrenzt ist, auch da kann man ja einemobile Wallbox anschließen, installieren.
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Ja Benni, im Prinzip willi ich das so machen und mir so einen roten Stecker an Hauswand legen lassen. Da stecke ich dann die mobile Wallbox ein.
Aber auch eine mobile Wallbox mit 11 kw muss der Elektriker anmelden, ich kann das nicht beim Versorger.
Was geht ist eine 4,2 KW Wallbox, die ist quasi anmeldefrei.
Kennt jemand eine 4,2 kw Wallbox?