Beiträge von Erik

    Ist es möglich, dass Cupra in klassischer Erbsenzählermanier einfach versucht, Schadensminimierung betreibt? Sie wissen, dass sie nicht hinterherkommen und in den allermeisten Fällen nicht fristgerecht liefern können. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist ja die aktuelle Rechtssprechung so: Der Händler muss zum voraussichtlichen Liefertermin nicht liefern, war ja nur "voraussichtlich". Aber sechs Wochen nach Verstreichen kann der Käufer den Händler in Verzug setzen, und eine Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Als angemessen werden hier zwei Wochen angesehen. Andernfalls wird der Händler schadenersatzpflichtig (z.B. Ersatzmobilität), wofür er wiederum die Kosten auf Cupra abwälzen wird. Also werden die Autos so gebaut, das sie in Deutschland spätestens zwei Monate nach dem vereinbarten voraussichtlichen Liefertermin geliefert werden. Aber auch nicht früher.

    Hmm, BaWü und Bayern hatte ich nicht aufgeklappt. Dort nur 63,30€ und in allen anderen Bundesländer über 100€ kommt mir komisch vor. Die HU mit AU wiederum soll in allen Ländern 160€ oder mehr kosten?

    Der TÜV selber schreibt noch:

    "Bundesland: Je nach Bundesland unterscheiden sich die Kosten für Ihr Fahrzeug. Allerdings fallen die Unterschiede in den Gebühren bzw. Entgelten so gering aus, dass es sich in der Regel nicht lohnen dürfte, extra in ein anderes Bundesland zu fahren."

    Jetzt gibt es nur folgende Optionen:

    • Die Werte in der Tabelle für Bayern und BaWü sind falsch.
    • Oder in den beiden Bundesländern ist die HU beim TÜV ungewöhnlich billig, die AU dafür aber außergewöhnlich teuer.

    Berichte doch mal was es dann wirklich gekostet hat.

    TÜV um 65€

    Gebühren für Fahrzeugprüfungen

    TÜV-Kosten/-Gebühren für HU und AU 2026
    Übersicht wichtigster Gebühren für Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) und Nachuntersuchung in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen und Hamburg
    www.tuvsud.com


    Also wenn du deinen Born nicht auf Motorrad umgebaut hast, dürftest du mit 65€ auch beim TÜV nicht hinkommen...
    Nehme ich hiermit zurück. Danke an die anderen Forenteilnehmer, die mich auf den Fehler hingewiesen haben.

    Moin,

    ich weiß, das in unserem Rechtssystem nichts unmöglich ist, und irgendwelche überambitionierten Polizisten, Datenschützer und/oder Bußgeldstellen gerne mal ein eigenwilliges Rechtsverständnis haben. Aber wenn das ein Gerichtsurteil war, wäre es schön, wenn du mal das Aktenzeichen posten könntest.

    Ansonsten wegen "keiner Schuld bewusst": Ich habe auf die harte Tour gelernt, dass die Polizei nicht dein Freund ist. Also mache ich bei Polizeikontrollen nur die nötigsten Angaben und stimme keiner Durchsuchung meines Autos und schon gar keiner Beschlagnahme irgendwelcher Gegenstände aus meinem Auto zu. Du musst denen bei ihren "Ermittlungen" nicht helfen, schon gar nicht, wenn es gegen dich geht. Und wenn die Polizei einen Unfall aufnimmt, mache ich trotzdem nochmal meine eigene "Unfallaufnahme".

    (Off Topic: Mir ist mal als Benutzer der Hauptstraße ein junger Kerl mit dem Moped in die Seite des Autos geknallt, der ungebremst am Stoppschild vorbei aus der Nebenstraße kam. Er war zum Glück nur leicht verletzt, der Sachschaden an Auto und Moped aber nicht klein. Ich habe die Polizei gerufen, die den Unfall aufnahm. Die Polizisten haben es dann aber so gedreht, dass ich quasi den Mopedfahrer überfahren hätte. Wie das mit dem Schadensbild an meinem Auto zusammenpassen sollte, konnten sie nicht erklären. Die Fotos von der Unfallaufnahme seien angeblich nichts geworden. Also habe ich dem Bußgeld widersprochen, und mich auf die Gerichtsverhandlung gefreut. Der Verhandlungstermin wurde aber (wohl bewusst) in den Zeitraum gelegt, von dem alle Beteiligten wussten, dass ich für mehrere Monate geschäftlich im Ausland war. Die Heimreise zur Verhandlung hätte ich erstmal aus eigener Tasche bezahlen müssen, und der termingerechte Ablauf des Projektes meines Arbeitgebers wäre auch gefährdet gewesen. Also habe ich zähneknirschend das Bußgeld bezahlt. Die Schäden an den Fahrzeugen musste dann die Versicherung meines Firmenwagens zahlen. Ich lebe in der Kleinstadt und man kennt sich. So habe ich dann später erfahren, dass einer der Polizisten vom Unfallort und der Vater meines Unfallgegners Schulkameraden und befreundet waren. Dem Sohn haben sie damit übrigens keinen Gefallen getan, der hat später noch mehrere Unfälle verursacht, sich schwer verletzt und heute keinen Führerschein mehr.)

    Und noch ein Punkt: Was nützt mir das lokale Autohaus, wenn ich mir vor Ort mein Modell angesehen habe und probegefahren bin, es dann bestelle, der Hersteller dann aber die Produktion umstellt und was ganz anderes liefert? Dann kann ich mein Auto auch gleich aus dem Katalog bestellen...

    Bin da eher für "support your local dealer". Aber das gilt für viele Lebensbereiche.

    Da stimme ich zu. Auch ich habe lokal bestellt, auch wenn der Preis etwas über den Internetangeboten lag. Aber ich bin nicht für "support your local Abzocke". Ich akzeptiere nicht jeden Preis. Ich akzeptiere auch im Service keine utopischen Stundensätze oder Mondpreise für Verschleißteile, nur weil da ein Logo vom VW-Konzern drauf ist. Geil war beim Verbrenner immer das Motorenöl mit 25-30€/l, das eigentlich nix besonderes war, aber aus der VW-Flasche kam. Oder 10€/l für Scheibenwaschwasser. Oder 45€ für einen Innenraumfilter. Da bin ich eher bei "support your local freie Werkstatt".

    Gibt es Stand heute eine verlässliche Cam wo ich GSGVO unterwegs sein kann ?

    Wozu? Lasst euch hier mal bitte nicht kirre machen. Gegen die DSGVO verstößt im Zweifel nicht die Dashcam, sondern ihr Nutzer. Du darfst in Deutschland erstmal im öffentlichen Raum Fotos machen und auch filmen, wie es dir Spaß macht. Du darfst das Brandenburger Tor fotografieren, auch wenn da Passanten rumlaufen. Meine Strecke zur Arbeit z.B. ist so schön, die muss ich jeden Tag filmen, damit ich auch die Veränderungen über die Jahreszeiten sehe :) Und wenn jemandes Auto oder auch er selber auf dieser Aufnahme zufällig mit drauf ist, muss er das aushalten. Du filmst ja schließlich die schöne Straße durch den Wald, oder den dichten Verkehr zur Rushhour, nicht das Auto von Herrn Mayer.

    So lange die Aufnahmen bei dir bleiben, ist alles gut. Spannend wird es allerdings, wenn du diese Aufnahmen weitergibst oder veröffentlichst. Das darfst du eben nicht, ohne das mit den Leuten auf den Aufnahmen abzuklären und dir die Erlaubnis zu holen. Und weil das bei Dashcamaufnahmen ziemlich unmöglich ist, sind die Gesichter, Nummernschilder, Firmenaufschriften (oder andere Dinge, durch die jemand identifiziert werden kann) auf den Clips im Internet verpixelt.

    Du darfst die Aufnahmen aber auch nutzen, um ein berechtigtes Interesse durchzusetzen, also z.B. gegenüber der Versicherung oder der Polizei den Hergang eines Unfalls oder den Verursacher eines Schadens nachzuweisen. Hier wiegt dann dein persönliches Interesse höher als das Recht am eigenen Bild anderer Unfallbeteiligter oder auch zufällig vorbeilaufender Passanten. Im Zweifel entscheidet dann der Richter, ob die Aufnahmen in einem Verfahren nutzbar sind oder nicht.

    (Das ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Jurist. Die würden das sowieso anders formulieren.)