E-Plakette für ausländische Fahrzeuge (blaue Plakette): Sofern im Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge erfolgt, benötigt das Fahrzeug zur Nutzung der Bevorrechtigungen eine spezielle Kennzeichnung (eine sogenannte E-Plakette).
Wenn in Frankreich - eine grüne Umwelt Plakette vom TÜV die ordnungsgemäße Kennzeichnung für E-Fahrzeuge ist - dann brauchst du in D keine weitere Kennzeichnung um die EMOG Privilegien nutzen zu dürfen. Du kannst das sicher an jedem Ordnungsamt/Polizei in D erfragen - Entgegen anderer hier glaube ich, dass die Vollzugsbehörden die für den ruhenden Verkehr zuständig sind (das ist in D je nach Bundesland mal die Polizei, mal das Ordnungsamt) das Wissen dazu haben oder zumindest wenn vor ihnen ein französisches Fahrzeug steht, das als solches erkennen und Verfahren besitzen das nötige Wissen adhoc zu erlangen.