Welche Wallbox habt oder werdet ihr installieren?

  • Also da sind einige Aussagen aber so nicht ganz korrekt, kurze Google Suche bringt das:

    Wallboxen bis zu 11 kW müssen lediglich angemeldet werden. Der Netzbetreiber darf der Installation nicht widersprechen.

    Eine Genehmigung benötigen Wallboxen ab einer Leistung von über 11 kW.

    Eine Wallbox mit 11 kW darf entweder vom Anschlussinhaber (Eigentümer/Mieter) oder einem zertifizierten Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber angemeldet werden.

    Die Installation muss jedoch immer von einem qualifizierten Elektriker vorgenommen werden.

    In der Praxis übernimmt der Elektriker oft die Anmeldung als Serviceleistung

    Cupra Born Edition Dynamic, 170 kW, 60 kWh, Aurora Blue, Dinamica Pack Aurora Blue, Wärmepumpe, Cargo Pack, Head-up-Display, Sennheiser, Pilot XL Plus Pack

    18.12.2024 Bestelldatum - 13.01.2025 Übernahmedatum - 17.10.2024 Herstellungsdatum

    Wallbox: Tinkerforge WARP3 mit Überschussladen durch Photovoltaikanlage mit 16,4 kW Peakleistung & 13,8 kWh Speicher

  • sag ich doch :thumbup: und wenn cee16 vorhanden ist, dann ist doch alles geklärt - dem Netzbetreiber sagen "ich hab eine 11kw" und fertig

  • In dem Dokument, das man für eine 11kW-Meldung einreichen muss, wird ja auch der Typ der Ladeeinrichtung erfragt. Ich finde es aber paradox, eine mobile Einrichtung anzugeben - dann müsste man ja bei jedem Neukauf (für den man ja keinen Elektriker benötigt) einen neuen Antrag stellen. Was ist bspw. mit Hotels, deren Gäste sich an einen solchen Anschluss „anstöpseln“ mit ihrer mobilen Wallbox? Und wie soll das zudem mit der „Ferndrosselung“ funktionieren?

  • Aber auch eine mobile Wallbox mit 11 kw muss der Elektriker anmelden, ich kann das nicht beim Versorger.


    Eine Wallbox mit 11 kW darf entweder vom Anschlussinhaber (Eigentümer/Mieter) oder einem zertifizierten Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber angemeldet werden.

    Die Installation muss jedoch immer von einem qualifizierten Elektriker vorgenommen werden.

    In der Praxis übernimmt der Elektriker oft die Anmeldung als Serviceleistung

    Man muß unterscheiden, ob es sich um eine fest installierte Wallbox handelt, bei der man das Drehstrom-Kabel mittels Schraubklemmen fest anschließen muss. Diese Arbeit darf nur ein Elektriker durchführen und solche Wallboxen darf dann auch nur der Elektriker anmelden. Etwas Anderes hingegen sind fertige "Ladeziegel" mit rotem 16A CEE-Drehstromstecker. Diese Geräte sind "steckerfertig" und damit auch von einem Laien zu installieren. Die CEE-Steckverbindung ist für die Nutzung durch Laien zugelassen, es müssen keine Adern mittels Schraubklemmen angeschlossen werden, eine Verpolung ist ausgeschlossen. Entsprechend kann man solche Ladeziegel auch selber beim Versorgungsnetzbetreiber anmelden. Ob man so einen "mobilen Ladeziegel" dann mittels Dübel direkt neben der Drehstromsteckdose an der Wand aufhängt, steht dann wieder auf einem ganz anderen Blatt.

  • Und wie soll das zudem mit der „Ferndrosselung“ funktionieren?

    Das läuft mitunter schon über W-LAn. Wobei das mit der Drosselung mittels Rundsteuerempfänger etc. eh müßig ist. Schließlich darf man an einem Hausanschluß auch Drehstrommotoren mit bis zu 11kW Leistung betreiben, auch nimmt sich ein Küchenherd in vollem Betrieb 11kW, und die werden nicht gedrosselt. Mein "Gartenhäcksler" hat z.B. so einen 11kW Drehstrommotor. Der ganze Häcksler wiegt knapp 400kg, alleine der Motor bringt es auf 180kg. Weil der Anlaufstrom des Motors trotz Stern-Dreieck-Schaltung so hoch ist, brauche ich dafür sogar eine 32A CEE-Steckdose. Der nimmt sich auch ordentlich Leistung.

  • Bei mein Haus von 1997 wurde auch der komplette Hauptschaltkasten neu aufgebaut, aber nur weil mit PV, Wallbox und Wärmepumpe schlicht der Platz zu klein war und ich für einen Wärmepumpenzähler vorbereiten wollte.

    Davor habe ich die Wallbox selbst in die Garage geschraubt, die Durchbrüche gebohrt und Kabelkanäle über 40 m selbst befestigt, Lan-Kabel und 5x6 mm² Zuleitung eingezogen.

    So musste der Elektriker nur noch die Wallbox anklemmen, im Hauptschaltkasten Sicherungsautomat und FI setzen.

    Auch bei einer roten CCE-Dose muss der Elektriker Sicherung und FI setzen.


    robby57, denk mal drüber nach was du selbst erledigen kannst.


    P,S. Ich bin froh das die Elektrik jetzt auf neuesten Stand ist, kein enges Chaos mehr und bin flexiebker sollte noch was kommen.

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  • Da spricht vieles dagegen und so einen "Tipp" ist im wahrsten Sinne brandgefährlich.

    Wie ist das nur früher gegangen, bei mir in der Garage ist eine roten 16 A Dose die für einige landwirtschaftliche Geräte war, die sind den ganzen Tag gelaufen (2,5 mm² Zuleitung)

    Und warum braucht man eigentlich eine Wallbox, für Sicherheit, noch mal Sicherheit,...

    D.h. ist die CCE entsprechend ausgelegt und abgesichert (16 A), dann kann auch eine mobile Wallbox angeschlossen werden.


    Natürlich ist eine fest installierte Wallbox der Königsweg.

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  • Lösung für mich wird eine mobile Walbox, die im Strom auf 4,2 kw regelbar ist. Dann brauche ich keine Anmeldung beim Betreiber.


    Problem schon bei 11kw Wallboxen auch mobilen ist der §14 der Steuerbarkeit. Steuern geht aber nur wenn Elektrik auf dem neusten Stand ist. Zudem gehen einige Versorger hin, wie in meinem Fall, dass nur Elektiker anmelden können.


    Und selbst wenn man selbst anmelden kann, werden ja Rückfragen wegen Steuerbarkeit kommen, die man ohne umfangreichen Umbau nicht beantworten kann.


    Evtl. lasse ich mir auch blauen CEStecker, der auf 3,7 Kw begrenzt ist, auch da kann man ja einemobile Wallbox anschließen, installieren.