Verstehe ich es richtig, dass ich einen auf Sommerreifen gelieferten Wagen (ab Werk GJR gingen nicht mit großer Batterie und Dynamic) getrost nach dem Leasing mit GJR zurückgeben kann, wenn die Profiltiefe über 4mm liegt und eventuell der Reifen nicht (viel) älter ist? Ist das sicher?
Ich habe schon einige Leasingrückgaben hinter mir und kann sagen, dass das nicht sicher ist. Je nach Hersteller und Gutachter habe ich bei den Rückgaben schon diverse Auslegungen erleben dürfen.
Grundsätzlich muss das Fahrzeug auf fahrbereiter Bereifung (nach den Mindestvorgaben im Schadenkatalog), welche dem Typ bei Auslieferung entsprechen, zurück gegeben werden. Ein GJR kann ja auch im zB im Sommer gefahren werden werden und wurde in den meisten Fällen akzeptiert. Lieber wird ein guter GJR genommenen als ein (wenn auch passender) Noname Reifen. Aber halt nicht immer.
Also einfach kurz den Telefonhörer in die Hand nehmen und fragen wie es gewünscht / akzeptiert ist.