Das mit dem MID Zähler ist leider keine Idee des Arbeitgebers, sonders Vorgabe seitens des Gesetzgebers für die Abrechnung der Ladekosten.
Dienstwagenabrechnung
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Das mit dem MID Zähler ist leider keine Idee des Arbeitgebers, sonders Vorgabe seitens des Gesetzgebers für die Abrechnung der Ladekosten.
Bitte eine Quelle dafür.
Ich kenne nur das Schreiben des BMF:
Seite 6, Abschnitt 3.1, Absatz 27. Da steht nur was von separaten Zählern, den gängige Wallboxen ja haben, nicht dass die MID-konform sein müssen.
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Da ist er wieder, es wird der Zusammenhang von Gesetzen und Vorschriften nicht erkannt. Das ist echt mies und trifft mich manchmal mit der Auslegung von Normen und Richtlinien.
Hier steht nochmal erleutert, es wurde einfach übersehen, das eine Abrechnung, die ins Steuerrecht eingreift, auch Messgenau sein muss.
Stromkosten für Firmenwagen korrekt abrechnenAb 2026 gelten neue steuerliche Vorgaben für die Erstattung von Stromkosten bei Firmenwagen. Pauschalen fallen weg, Verbrauchsmessung wird Pflicht. Welcher…fuhrpark.deZitat:
Nach der neuen Anwendungsregelung soll aber auch ein fahrzeuginterner Stromzähler genutzt werden können. Solche Zähler sind heute regelmäßig in Elektrofahrzeugen verbaut und können über eine Fahrzeug-App ausgelesen werden. Das klingt also recht einfach, wie zukünftig der Strom, den Arbeitnehmer auf eigenen Kosten geladen haben, gemessen werden kann. Was dabei aber offensichtlich durch das Ministerium der Finanzen übersehen wurde: Diese Zähler sind in der Regel nicht messgenau, sondern können von der tatsächlich geladenen Strommenge abweichen.
Mess- und Eichrecht beachten
Welche Voraussetzungen ein Stromzähler aufweisen muss, damit über diesen Zähler geladener oder verbrauchter Strom entgeltlich abgerechnet werden darf, ergibt sich aus den eich- und messrechtlichen Vorschriften. Zuständig hierfür sind in Deutschland die Eichämter der Länder, die sich in einer Arbeitsgemeinschaft (AGME) zusammengeschlossen haben. Am 11. November 2022 hat diese AGME ein verbindliches Merkblatt hierzu unter dem Titel Messgeräteanforderungen zur Erstattung heimischer Ladekosten für Elektromobile von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber herausgegeben. Darin ist folgendes festgehalten: „Der Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes ist eröffnet, wenn Ladekosten für Elektrofahrzeuge auf Basis der übertragenen elektrischen Energie berechnet werden; zu diesem Zweck geschäftlich verwendete Messwerte müssen mit einem eichrechtskonformen Messgerät ermittelt werden.“
Also führt an einem MID nichts vorbei und der Arbeitgeber kann nichts dafür.
Hier nochmal vom Eichamt, seien wir froh wenn nur ein MID gefordert wird.
Zweite PDF:
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Danke Wolle-e für das Dokument und uns allen ein herzliches Willkommen in Deutschland!
Für mich klingt das aber sehr stark nach Mimimi des Eichamts: "...ergibt sich aus Sicht der Eichbehörden...". Also aus Bürokratisch ins Deutsche übersetzt: "Heul, heul, das BMF hat irgendwas gemacht und dabei nicht meine Meinung/ Rechtsauffassung beachtet".
Das BMF setzt die Anforderungen an die Messtechnik und die Nachweise bewusst niedrig, weil sie wissen, dass das anders gar nicht praktikabel ist. Das Eichamt sagt, das geht so aber nicht, weil steuerlich relevant, das muss alles geeicht sein. Die stellen ja sogar den MID-Zähler in Frage, und deine Wallbox zu Hause de facto kommerziellen Ladeboxen gleich und dich als Privatperson kommerziellen Ladestellenbetreibern.
Mal als Vergleich: Der Kilometerzähler in meinem Privatauto ist auch nicht geeicht. Trotzdem nutze ich und Millionen andere genau diese Angaben, um meine Reisekosten abzurechen oder den Weg zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Verrate das bitte bloß keiner dem Eichamt!
Im Endeffekt sehe ich einen Streit zwischen verschiedenen Behörden. Der wird sich auch nur beheben lassen, wenn sich die diversen Behörden auf ein gemeinsames Vorgehen einigen, oder das mal ein Gericht entscheidet. Bis dahin wird die Steuer aber immer noch durchs Finanzamt erhoben, das in der Zuständigkeit des BMF liegt. Also gilt für den normalen Betrieb oder Arbeitnehmer die Rechtsaufassung des BMF. Ich erwarte jetzt nicht, dass morgen früh das Eichamt bei mir auf dem Hof steht und mir die Wallbox versiegelt, weil ich damit auch mal einen Dienstwagen laden könnte und dann die Kosten mit dem Arbeitgeber abrechnen würde.
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Trotzdem nutze ich und Millionen andere genau diese Angaben, um meine Reisekosten abzurechen oder den Weg zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Verrate das bitte bloß keiner dem Eichamt!
Ähm…Du kannst auch Brotkrumen streuen und diese der Steuererklärung beilegen. Das interessiert das Finanzamt genauso wenig wie ein gemessener Tachostand. Es gibt nämlich inzwischen andere Möglichkeiten Entfernungen zu ermitteln. Deutsche Finanzämter nutzen heutzutage tatsächlich digitale Lösungen um Entfernungen zwischen zwei Orten zu prüfen ohne sich auf Tachoangaben mit Umwegen über die Geliebte, die Oma oder den Getränkemarkt verlassen zu müssen. 😛
Im Endeffekt sehe ich einen Streit zwischen verschiedenen Behörden. Der wird sich auch nur beheben lassen, wenn sich die diversen Behörden auf ein gemeinsames Vorgehen einigen, oder das mal ein Gericht entscheidet. Bis dahin wird die Steuer aber immer noch durchs Finanzamt erhoben, das in der Zuständigkeit des BMF liegt. Also gilt für den normalen Betrieb oder Arbeitnehmer die Rechtsaufassung des BMF. Ich erwarte jetzt nicht, dass morgen früh das Eichamt bei mir auf dem Hof steht und mir die Wallbox versiegelt, weil ich damit auch mal einen Dienstwagen laden könnte und dann die Kosten mit dem Arbeitgeber abrechnen würde.
Wenn die Stromkosten vom Arbeitgeber erstattet werden, entscheidet der Arbeitgeber über das Verfahren, wenn er sich nicht einem Compliance Risiko mit dem Finanzamt aussetzen will. Mein Arbeitgeber schreibt zwingend eine geeichte Wallbox vor, die über einen Anbieter läuft, der die Ladungen aufzeichnet und abrechnet. Der Anbieter unterstützt genau eine Wallboxmodell eines Herstellers. Die Wallbox mit Installation ist teuer, wird aber die Kosten werden zum größten Teil von meinem Arbeitgeber übernommen.
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Hallo EschBorn, dass du mir indirekt Steuerhinterziehung unterstellst, finde ich nicht nett.
Ich gebe die Messwerte eines ungeeichten Messgerätes an. Ich gebe keine falschen Werte an. Dass das Finanzamt da drüber noch einen Plausabilitätscheck macht oder machen sollte, ist mir schon klar. Ob da aber 25km oder 26km stehen, juckt de facto keinen. Ich gebe sogar eine kürzere Route an, als die "verkehrgünstigste", die die gängigen Routenplaner vorschlagen, einfach weil die mir besser taugt und ich die wirklich fahre.Zum zweiten Teil deines Beitrags: "... wenn er sich nicht einem Compliance Risiko mit dem Finanzamt aussetzen will." Genau das ist der Grund, weshalb wir in Deutschland nichts auf die Reihe bekommen. Wenn es irgendwo eine unklare Situation gibt, wird der Weg des geringsten Risikos gewählt und alles tausendfach abgesichert, statt einfach mal zu machen. Dein Arbeitgeber lagert das Risiko aus zu einem externen Dienstleister und bezahlt bestimmt ein Schweinegeld dafür. Wenn der externe Dienstleister was verbockt, ist gegenüber dem Finanzamt trotzdem dein Arbeitgeber fällig. Aber schön für dich, du hast von deinem Arbeitgeber eine Wallbox spendiert bekommen.
Bei meinem Arbeitgeber werden die horrenden Preise eines Ladekartenanbieters bezahlt, obwohl die Nutzung der privaten Wallboxen ein Drittel kosten und keiner was dran verdienen würde. Es könnte wegen der ungeeichten Wallbox ja jemand 10Cent zu viel erstattet bekommen. Und der Ladekartenanbieter schickt schöne offizielle Rechnungen, die die Buchhaltung erfreuen.
Selbst wenn alles konform ist, wenn wer bescheißen will, kann er das an der geeichten Box auch: Ich muss ja nur die Zugangskarte des Dienstautos zur Freischaltung hernehmen, wenn mein privates Auto dran hängt...
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Hallo EschBorn, dass du mir indirekt Steuerhinterziehung unterstellst, finde ich nicht nett.
Ich gebe die Messwerte eines ungeeichten Messgerätes an. Ich gebe keine falschen Werte an.Ach hast du etwa keine Geliebte? 😛 Keine Sorge, ich habe dich nicht persönlich gemeint. Mein überspitzter Beitrag bezog sich auf die vorherrschende Meinung, „ich gebe da mal was an und wenn der Weg ein wenig länger ist, dann ist das auch nicht schlimm macht ja jeder.“ Im Prinzip bräuchte man überhaupt keine Kilometer mehr selbst eintragen, denn ELSTER und auch das Finanzamt können die Kilometer für die kürzeste Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort selbst ermitteln. Dazu braucht man weder einen geeichten Tacho noch ungeeichte Brotkrumen. Mein Arbeitgeber kann und macht das auch bei meiner Dienstwagenbesteuerung nach Einzelfahrten. Ich brauche nur die Tage anzugeben und die Kilometer werden automatisch ermittelt, denn mein Wohnort und auch mein Arbeitsort sind ja im System meines Arbeitgebers hinterlegt.
Zum zweiten Teil deines Beitrags: "... wenn er sich nicht einem Compliance Risiko mit dem Finanzamt aussetzen will." Genau das ist der Grund, weshalb wir in Deutschland nichts auf die Reihe bekommen. Wenn es irgendwo eine unklare Situation gibt, wird der Weg des geringsten Risikos gewählt und alles tausendfach abgesichert, statt einfach mal zu machen. Dein Arbeitgeber lagert das Risiko aus zu einem externen Dienstleister und bezahlt bestimmt ein Schweinegeld dafür. Wenn der externe Dienstleister was verbockt, ist gegenüber dem Finanzamt trotzdem dein Arbeitgeber fällig.
Der Zähler meiner Wallbox ist geeicht und die Datenübertragung ist mit Protokoll und Konformitätsschlüssel und allem PiPaPo konform. Im Hintergrund laufen auditierte Abrechnungsprozesse zwischen Stromanbieter und dem Zahlungsdienstleister. Ich gehe davon aus das mein Arbeitgeber ein Schweinegeld dafür zahlt. Das scheint es ihnen aber wert zu sein. Ich gehe davon aus das zwei DAX Unternehmen ein Verfahren etabliert haben, welches das Risiko eines Compliance Verstoßes minimal hält. Zumal Finanzsoftware das Kerngeschäft des Unternehmens für das ich arbeite. Deswegen ist Compliance bei uns eine heilige Kuh. Schließlich verdient das damit viel Geld. 😊
Bei meinem Arbeitgeber werden die horrenden Preise eines Ladekartenanbieters bezahlt…
Die bekomme ich auch bezahlt, die Ladekarten brauche ich aber nur wenn ich auf längeren Stecken unterwegs bin. Ansonsten lade ich zu Hause oder am Arbeitsplatz.
…wenn wer bescheißen will, kann er das an der geeichten Box auch: Ich muss ja nur die Zugangskarte des Dienstautos zur Freischaltung hernehmen, wenn mein privates Auto dran hängt...
Na klar kann man bescheißen. Das ginge übrigens auch mit den Ladekarten. Wenn es einem Wert ist bei Entdeckung seinen Job zu verlieren kann man das tun. Ist aber nicht sehr clever.
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Warum nur muss man so viel schreiben unfür ein klares Thema, ich finde es richtig.
Entweder ich messe und es ist genau, oder uch schätze.
Meine Wallbox hat darum einen MID, damit ich für mich genau sehe was da geht.
Erinnere mich an die Teslasupercharger, waren nicht geeicht, fand auch keiner toll. Benzin, was machen da fünf Prozent wenkger schon aus, wenn ich dafür den vollen Preis zahle.
Beim privaten Laden spielen ein paar Prozent Abweichung keine Rolle, wird es aber geschäftlich, sollte alles genau sein und nicht leicht zu manipulieren.